Urteil für Vergewaltiger Urteil für Vergewaltiger aus Leuna: Mann vergriff sich an 14-Jähriger und deren Mutter

Halle (Saale) - Der Angeklagte blickte nach unten, knetete seine zitternden Hände, die Stimme wurde immer leiser, während er die Fragen der Richterin beantwortete. Ja, er habe gewusst, dass eines der Opfer erst 14 Jahre gewesen sei. Sein Verteidiger hatte da schon stellvertretend den eigentlichen Tatvorwurf, die Vergewaltigung des Mädchens und seiner Mutter bestätigt. Das Landgericht Halle verurteilte den Mann aus der Stadt Leuna deswegen am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die verhandelte Tat ereignete sich laut Staatsanwaltschaft und den Einlassungen des 37-jährigen Beschuldigten im September 2016 - an einem frühen Morgen im Freundeskreis. Die beiden Opfer waren mit dem Angeklagten und dessen Frau am Vorabend auf dem Zwiebelmarkt in Horburg gewesen. Es wurde spät, Alkohol sei reichlich geflossen. Er habe 15 bis 20 Bier und Schnäpse getrunken. Auf dem Heimweg habe er gestützt werden müssen. Zu Hause angekommen, seien dann alle vier, wie sie waren, auf dem Sofa eingeschlafen. „Es wäre besser gewesen, meine Frau und ich wären ins Schlafzimmer gegangen“, erklärte der Angeklagte.
Erst an Mutter, dann an 14-Jähriger vergangen
Denn für das, was nach kurzem Schlaf folgte, fand er auch vor Gericht keine Erklärung. Zunächst verging er sich mit seinen Händen an der zumindest anfänglich noch schlafenden Mutter. Als die und seine eigene Frau das Zimmer verlassen hatten, habe er zunächst gelegen, berichtete der 37-Jährige: „Vielleicht habe ich auch fünf Minuten geschlafen.“ Dann jedoch verging er sich an der 14-Jährigen. Laut Staatsanwältin stellte sich das Mädchen schlafend, weil es nicht wusste, wie es mit der Situation umgehen soll.
Der nicht vorbestrafte Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe trotz der erheblichen Mengen Alkohol noch gewusst, was er tat. Tatsächlich begriffen habe er es aber erst, als er die beiden Frauen - bis dahin gute Freundinnen – auf dem Balkon habe weinen sehen. Die beiden Opfer seien dann gefahren. Er habe anschließend im Wohnzimmer mit seiner Frau auf die Polizei gewartet.
Folgen der Vergewaltigung sind vor allem für die Opfer bis heute spürbar
Die Folgen der Vergewaltigung sind vor allem für die Opfer bis heute spürbar. Die Freundschaft zwischen den Familien ging in die Brüche. Die Mutter, die als Nebenklägerin an der Verhandlung teilnehmen wollte, verließ diese schließlich, weil sie Anwesenheit des Angeklagten nicht ertrage, wie ihr Anwalt erklärte. Der Vater der 14-Jährigen schilderte anschließend, wie seine Tochter unter der Tat leidet. Fast ein Jahr habe sie in stationärer Betreuung verbracht. Noch immer brauche sie regelmäßige psychologische Betreuung, ziehe sich zurück.
Mit seinem Urteil folgte das Landgericht der einhelligen Forderung von Verteidigung, Nebenklage und Staatsanwältin. Sie hatte in ihrem Plädoyer zwar betont, dass gegen den Angeklagten das Alter des Mädchen spreche, gleichwohl habe er vor Gericht Reue gezeigt und schon im Vorfeld sich um eine Entschädigung der Opfer bemüht. Mutter und Tochter zahlte er insgesamt 5.000 Euro Schmerzensgeld. (mz)