Straßenausbaubeiträge Straßenausbaubeiträge: Widerspruch von Bürgermeister abgewiesen

Bad Dürrenberg - Im Ringen um einen Beschluss zu Straßenausbaubeiträgen in Bad Dürrenberg ist der von Bürgermeister Christoph Schulze (CDU) eingelegte Widerspruch von den Aufsichtsbehörden abgewiesen worden, wie er selbst jüngst in einem Ausschuss mitteilte. Damit erlangt der betroffene Beschluss des Stadtrates erstmals Gültigkeit.
Straßenbaumaßnahmen in Anwohnerstraßen aus Aufgabenzettel der Stadt zu streichen
Denn solange ein Widerspruch läuft, hat der Beschluss keine Wirkung. Die brauchte er zuletzt aber auch nicht, weil sich Rat und Verwaltung bereits parallel dazu geeinigt hatten, Straßenbaumaßnahmen in Anwohnerstraßen erst einmal aus dem Haushalt und damit dem Aufgabenzettel der Stadt zu streichen. Zurückziehen wollte die FDP/SPD-Fraktion ihren Antrag allerdings nicht.
Gefordert hatte sie darin, dass alle Straßenbaumaßnahmen, die die viel umstrittenen Straßenausbaubeiträge auslösen und deren „praktischer Baubeginn“ noch nicht erfolgt ist, auch gar nicht erst zu beginnen. Diese Maßnahmen sollten gestrichen werden und gleichzeitig nur Anliegerstraßen betreffen.
Stadt könne ohne Straßenausbaubeiträgen Instandhaltungspflicht nicht nachkommen
Anwohner an Durchgangsstraßen in der Solestadt könnten im Falle eines Ausbaus weiter zur Kasse gebeten werden. Dieser Vorschlag wurde von den Stadträten mehrheitlich befürwortet, woraufhin der Bürgermeister von seinem Recht Gebrauch machte, dagegen Widerspruch einzulegen.
Begründet hatte er dies damit, dass die Stadt ihre Pflichtaufgabe der Instandsetzung der Straßen nach ihren finanziellen Möglichkeiten nicht mehr nachkommen könne und zudem ein Schaden für die Stadt entstanden wäre.
Gelder, die bereits in die Planung von Straßen geflossen seien, seien nun umsonst ausgegeben worden. Die Entscheidung zu diesem speziellen Fall beschäftigte mehrere Aufsichtsbehörden, die den Widerspruch als unzulässig und unbegründet bewerteten. (mz)