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Bestattungen im Saalekreis Sozialbestattungen im Saalekreis: Wenn das Amt den Sarg bezahlt

Von Michael Bertram 11.03.2017, 08:00
Ein preiswerter Sarg für 350 Euro aus Nadelholz, gedacht für Sozialbestattungen mit finanzieller Unterstützung der Kommunen.
Ein preiswerter Sarg für 350 Euro aus Nadelholz, gedacht für Sozialbestattungen mit finanzieller Unterstützung der Kommunen. dpa-Zentralbild

Merseburg - Sterben ist teuer. Schnell können Angehörigen die Kosten für die Bestattung Verstorbener über den Kopf wachsen, sollte der Tote selbst zu Lebzeiten nicht etwas Geld zurückgelegt haben.

Noch härter trifft ein Trauerfall sozial Schwache, die nicht über das nötige Kleingeld verfügen, um Sarg und Beisetzung bezahlen zu können. Für sie springt der Staat ein und übernimmt die Kosten.

Nur noch 24.000 Euro für Bestattungen im Saalekreis

Deutschlandweit mussten die Kommunen zuletzt immer tiefer in die Tasche greifen. Weil die Hinterbliebenen kein Geld hatten, übernahmen die Sozialämter die Bestattungskosten. Im Saalekreis sah die Entwicklung bei den Sozialbestattungen in den vergangenen Jahren allerdings anders aus.

„Der allgemeine Trend trifft für den Saalekreis nicht zu“, sagt Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch auf MZ-Anfrage. Wurden im Jahr 2010 noch 61 entsprechende Anträge beim Sozialamt des Kreises gestellt und 34 bewilligt, waren es im vergangenen Jahr nur noch 52 Anträge und 13 Bewilligungen.

Die Ausgaben sanken dadurch von einst rund 47.500 auf nunmehr 24.100 Euro. „Allerdings unterliegt sowohl die Zahl der gestellten Anträge als auch die der Bewilligungen Schwankungen“, räumt Küpperbusch ein. „Stetig gestiegen sind nur die Kosten für eine Bestattung, insbesondere die Friedhofsgebühren“, betont die Kreissprecherin.

Grundsätzlich muss der hinterbliebene Ehepartner für die Bestattung aufkommen.

Angemessenen Wünschen des Verstorbenen ist dabei zu entsprechen. Das Sozialamt darf nicht generell auf eine kostengünstigere Feuerbestattung oder gar eine anonyme Bestattung verweisen. Ob das Sozialamt Kosten übernimmt, bedarf einer umfassenden Prüfung.

Denn grundsätzlich hat der hinterbliebene Ehepartner zu zahlen oder die in gerader Linie Verwandten des Verstorbenen. Sollten diese nicht über die Mittel verfügen, ist der Erbe gefragt. Erst wenn die Kosten auch nicht mit dem Nachlass abgedeckt werden können, muss das Amt einspringen.

Bestattungen vom Sozialamt bezahlt: Die Prüfverfahren für eine Kostenübernahme sind langwierig

Auch für den Saalekreis gilt: Die entsprechenden Prüfverfahren sind langwierig. „Bei den meisten Anträgen gibt es mehrere gleichrangig Kostentragungspflichtige, die alle gefunden und geprüft werden müssen“, erklärt Küpperbusch.

Auch beinhalten die Ausgaben des Kreises oft nur einen Zuschuss und nicht die vollen Kosten, weil der Nachlass berücksichtigt wird und Erben einen Teil selbst übernehmen können. Grundsätzlich übernimmt der Kreis jedoch alle erforderlichen Kosten. Eine verbindliche Höchstgrenze gebe es dabei nicht, wie es hieß.

Bestattungen im Saalekreis: Obergrenze bei Sarg und Redner

Jedoch wurden für einzelne Positionen Obergrenzen festgesetzt, die nach Einzelfallprüfung übernommen werden. So liegt die Grenze für einen Sarg mit Innenausstattung bei 450 Euro, eine Schmuckurne darf maximal 70 Euro kosten. Für einen Trauerredner stellt der Kreis 100 Euro bereit, eine einfache Grabplatte darf nicht mehr als 300 Euro kosten.

Alle anderen notwendigen Kosten werden entsprechend der Rechnung übernommen, wie es hieß. Hinzu kämen noch die Friedhofsgebühren für ein Reihengrab. „Die Kosten unterscheiden sich in Abhängigkeit von der Art der Bestattung – Feuer- oder Erdbestattung – und der Wahl des Friedhofes erheblich“, betont Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch. (mz)