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Corona Saalekreis: Ab Montag gilt 3G in Gaststätten

Kreis verschärft die Pandemieregeln.

Von Robert Briest 05.11.2021, 21:33
Aushang mit dem Hinweis auf die Coronaregelungen
Aushang mit dem Hinweis auf die Coronaregelungen (Foto: dpa)

Merseburg/MZ - Landrat Hartmut Handschak (parteilos) hatte es Mittwoch im Kreistag angekündigt: Angesichts der hohen Inzidenz von 250 und der mittlerweile wieder sehr angespannten Lage im Basedow-Klinikum werde man über Gegenmaßnahmen nachdenken. Am Freitag nun verabschiedete der Pandemiestab neue Regeln, die großteils ab Montag gelten. Ein Schwerpunkt ist dabei die Ausweitung der 3G-Regel. Diese greift ab kommender Woche etwa wieder für die Innenräume der Gastronomie. Bars, Cafés und Restaurants können dann nur von Geimpften, Genesen oder Getesteten betreten werden. Der Kreis weist jedoch darauf hin, dass die Schnelltests auch unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden können, sofern der Gastwirt das möchte.

Neue Corona-Regelungen im Saalekreis: Sport und Bildung betroffen

3G greift zudem ab Montag beim Trainings- und Wettkampfsport sowohl in Hallen, als auch auf Außensportanlagen sowie für Stadtführungen, in Spielhallen, Wettannahmestellen, Tiergärten und Saunen. Die Regel gilt weiterhin für außerschulische Bildungsangebote sowie soziokulturelle Zentren, Seniorenbegegnungsstätten, Mehrgenerationenhäuser und weitere Einrichtungen. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure können dagegen wie bisher ohne vorherigen Test besucht werden.

Für Altenheime und Kitas, in denen es zu Coronaausbrüchen kommt, kann der Kreis ab Montag Allgemeinverfügungen verhängen. Deren Ziel wäre es, umfangreichere Testpflichten anzuweisen, die dann auch für Geimpfte und Genesene gelten würden. „Der Pandemiestab möchte somit erreichen, dass zielgerichtet und effizient weitere Infizierte ausfindig gemacht werden, so dass Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden können“, erklärte die Kreisverwaltung.

Mehr Tests an Schulen im Saalekreis

Sie wies zudem auf eine wichtige Neuerung hin, die aufgrund von Landesregeln ab der übernächsten, 46. Kalenderwoche an Schulen gilt: Schüler und Lehrer werden dann drei- statt bisher zweimal pro Woche getestet. Wurde bei diesen Tests bisher ein Schüler positiv getestet und bestätigte sich das Ergebnis im PCR-Test, mussten auch seine direkten Kontaktpersonen in Quarantäne. Künftig sollen diese, also etwa Sitznachbarn, weiter zur Schule gehen können, wenn ihr Test negativ ausfällt.

Dafür werden dann alle Schüler und Lehrer der betroffenen Klasse an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen getestet. Die Gesundheitsämter haben bei schweren Ausbrüchen allerdings die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen zu beschließen. Der Kreis bittet darum, die Coronahotline des hiesigen Gesundheitsamtes (03461/402727) nur zu den Geschäftszeiten anzurufen, montags bis donnerstags 10 bis 15 und freitags 10 bis 13 Uhr.