Klage gegen Landkreis Klage gegen Saalekreis: Erhält Tatjana Loren ihren alten Job zurück?

Merseburg - Könnte Tatjana Lorenz, die ehemalige Integrationskoordinatorin des Saalekreises, vielleicht schon bald wieder einen Job in der Kreisverwaltung haben?
Die Spätaussiedlerin hatte ihren ehemaligen Arbeitgeber, in dessen Diensten sie bis Ende Juli gestanden hat, verklagt. Grund: Aus ihrer Sicht müsste ihr auf zwei Jahre befristeter Vertrag weiterlaufen. Denn: Der Kreis hatte einen gewaltigen Fehler gemacht: Nach Unstimmigkeiten zu Beginn des Jahres 2015, als Lorenz rassistische Äußerungen vorgeworfen worden waren, hatte der Landkreis Lorenz einen Änderungsvertrag vorgelegt, der bis zum 21. Juli 2015 befristet war. Gegen diesen Vertrag hatte Lorenz Widerspruch eingelegt, was aber grundsätzlich bei Arbeitsverträgen nicht möglich sei, so ihr Anwalt. Der Landkreis hat sie über den 21. Juli 2015 hinaus beschäftigt. „Dadurch hat sie sich aus unserer Sicht einen Anspruch auf eine unbefristete Stelle erworben.“
Fall Tanja Lorenz: Gütertermin vor Arbeitsgericht Halle
Am Mittwoch gab es dazu einen ersten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Halle. Hier standen sich Tatjana Lorenz mit ihrem Anwalt Lorenz Weber sowie der Personalamtschef des Saalekreises und eine Vertreterin des Rechtsamtes der Verwaltung gegenüber. Und das Gericht sendete eindeutige Signale. Arbeitsrichter Jürgen Frantz teilt offenbar die Ansicht von Rechtsanwalt Lorenz Weber, dass dem Kreis eine Weiterbeschäftigung von Tatjana Lorenz droht.
Weber hat der Kreisverwaltung auch einen in diese Richtung gehenden Vorschlag unterbreitet. „Wir schlagen vor, dass der Kreis Frau Lorenz wieder einstellt, und zwar unbefristet. “
Erhebt Tatjana Lorenz Anspruch auf exakt dieselbe Stelle, die sie vorher innehatte? „Das nicht, aber es sollte schon eine Stelle sein, die der bisherigen tariflich entspricht“, sagte der Anwalt gegenüber der MZ. Aber ist das Vertrauensverhältnis zwischen dem ehemaligen und potenziell künftigen Arbeitgeber nicht derart gestört, dass ein normales Arbeitsverhältnis gar nicht möglich ist? Weber dazu: „Eine Klage erschüttert nicht per se ein Vertrauensverhältnis, sagt die Rechtsprechung. Die Kreisverwaltung ist ja kein Fünf-Mann-Betrieb, in dem man sich jeden Tag in die Augen sehen muss.“ Die Verwaltung sei groß genug, um sich nicht ständig zu begegnen. „Und ich möchte auch wieder in der Kreisverwaltung arbeiten“ , betonte Tatjana Lorenz gegenüber der MZ.
Mitarbeiterin würde auf Schadenersatzansprüche verzichten
Für den Fall, dass der Kreis sie wieder einstellt, würde sie auf ihre Schadenersatzansprüche verzichten, die noch aus einer anderen Klage gegen den Landkreis herrühren. Der Kreis hatte nämlich eine Stellenausschreibung, auf die sich Lorenz beworben hatte, aus unerfindlichen Gründen zurückgezogen und sie auch bei der Neuauflage dieser Ausschreibung nach ihrem Ausscheiden Ende Juli nicht berücksichtigt. Bei den derzeitigen Schadenersatzforderungen geht es um insgesamt 57.024,54 Euro.
Sollte sich der Landkreis nicht auf einen Vergleich einlassen und Tatjana Lorenz nicht wieder einstellen, gibt es am 1. März 2017 einen Kammertermin. „Dann könnte es ein Urteil geben“, so Anwalt Weber. „Sollte der Richter dann meiner Argumentation folgen, könnte der Kreis dazu verdonnert werden, Frau Lorenz ihren kompletten Lohn ab August nachzahlen zu müssen, ohne dass sie dafür eine Minute gearbeitet hat.“ Jetzt sei der Landkreis am Zug. „Wir sind gesprächsbereit.“ (mz)