Güllefahrzeug nahe Wasseranlage Güllefahrzeug nahe Wasseranlage: Gefahr fürs Trinkwasser?

Braunsbedra - Der Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Geiseltal (Zwag) aus Braunsbedra sieht eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung der Region durch das Fahren von Güllefahrzeugen nahe des Brunnens Schalkendorf zwischen Schortau und Leiha, der mehrere tausend Menschen mit Trinkwasser versorgt. Zwag-Geschäftsführer Michael Vogler forderte das Umweltamt des Saalekreises jetzt auf, einzugreifen.
Nun prüft die Untere Wasserbehörde eine behördliche Anordnung. Derweil will das betroffene landwirtschaftliche Unternehmen die Flächen künftig von einer anderen Richtung anfahren.
Güllefahrzeuge fahren durch die Trinkwasserschutzzone I
Güllefahrzeuge der Agrarverwaltungsgesellschaft Geiseltal mbH & Co. KG seien in den vergangenen Tagen durch die Trinkwasserschutzzone I der Wassergewinnungsanlage und später im Bereich der Schutzzone II gefahren, heißt es in dem Schreiben von Michael Vogler an den Kreis. Vor dem Hintergrund der hohen Nitratwerte der letzten Jahre, der Außerbetriebnahme mehrerer Trinkwasserbrunnen aus diesem Grund und den Anstrengungen, bis die Werte auf ein normales Maß stabilisiert waren, sei das eine massive Provokation.
Ein mögliches Austreten von Gülle und Gärresten durch Havarien oder menschliches Versagen sei nie auszuschließen und könne sofort großen Schaden in Bezug auf die Wassergüte anrichten. Eine absolute Dichtheit von Gülletransportfahrzeugen könne nicht gewährleistet werden.
Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Die Fahrzeuge haben dort nichts zu suchen
„Ich erwarte eine behördliche Anordnung bis zur nächsten Düngeperiode“, forderte Michael Vogler im MZ-Gespräch. „Die Fahrzeuge haben dort nichts zu suchen. Zu diesem Brunnen gibt es keine Alternative. Und Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins.“ Das sei auch keine Erfindung von ihm. Nach den Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete seien das Ausbringen von Dünger und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Schutzzonen II nicht tragbar.
Wenn so hohe Anforderungen für die 20 Meter um den Brunnen geltende Schutzzone I wie Einzäunung, Betretungsverbot und Objektschutzeinrichtungen bestünden, könne doch die Gefahr ab 21 Metern rund um den Brunnen in der Schutzzone II nicht wesentlich geringer sein. Er sehe ein Umfahren der Zone II als vollkommen unproblematisch an.
Saalekreis: Havarien oder sonstige technische Defekte stellen eine Ausnahme dar
Ja, neben dem grundsätzlichen Verbot eines Befahrens der Zone I biete ein Transport auch in der Schutzzone II Gefährdungspotenzial, teilt der Kreis auf MZ-Nachfrage mit. „Grundsätzlich werden jedoch an Transportgeräte zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hohe Sicherheitsanforderungen gestellt. Havarien oder sonstige technische Defekte stellen demnach eine Ausnahme dar“, teilt der stellvertretende Pressesprecher Henning Mertens mit.
Die Geschäftsführung der Agrarverwaltungsgesellschaft Geiseltal bestritt auf MZ-Nachfrage, die Schutzzone I befahren zu haben. Man habe sich immer kooperativ gezeigt und extra eine Fläche in der Schutzzone II stillgelegt und diese mit den Fahrzeugen mit Gärresten befahren, weil man mit den Nachbarn gut auskommen wolle. Für die kommenden Jahre werde man die Felder von einer anderen Seite befahren. Im Übrigen gehe von den landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht mehr Gefahr aus als von den Pkw, mit denen der Zwag an sein Betriebsgelände komme. (mz)