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Glücklicher Zufall Bad Dürrenberg: Fehlalarm wird mutmaßlichem Drogendealer zum Verhängnis

07.06.2017, 10:53

Bad Dürrenberg/Halle (Saale) - Manchmal sind es Zufälle, die Tätern zum Verhängnis werden. Im Falle eines mutmaßlichen Drogenhändlers aus Bad Dürrenberg, der sich derzeit vor dem Landgericht Halle verantworten muss, war es offenbar ein Fehlalarm.

Bei der Polizei in Halle lief in einer Nacht Anfang Januar 2016 die Meldung „Einbruch im Neuen Theater“ ein. Wie ein junger Beamter am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch berichtete, hätten deshalb in der Umgebung mehrere Streifenwagen patrouilliert. Einer von ihnen stoppte den Wagen des Angeklagten.

Polizei fand Kokain und große Summen Bargeld im Kofferraum des Angeklagten

Weil die Fahndungsabfrage ergeben habe, dass der 39-Jährige wegen Eigentumsdelikten vorbelastet war, habe man das Auto durchsucht. Im Kofferraum fanden die Beamten etwa 50 Gramm Kokain verteilt auf kleine Tütchen sowie rund 2.500 Euro Bargeld.

Sie nahmen den kräftig gebauten Mann mit Glatze und dunklem Vollbart daraufhin wegen des Verdachts auf illegalen Drogenhandel vorläufig fest. Widerstand habe der Beschuldigte weder dagegen noch gegen die vorherige Durchsuchung des Kofferraums geleistet, erzählte der Polizist.

Mutmaßlicher Drogenhändler aus Bad Dürrenberg nutzte Lagerhalle offenbar als Versteck für Waffen und Drogen

Die Ereignisse aus dem Januar 2016 bilden jedoch nur die Grundlage für einen von insgesamt fünf Anklagepunkte, wegen denen der Bad Dürrenberger vor Gericht steht. So bezichtigt ihn die Staatsanwaltschaft auch der Urkundenfälschung, des Diebstahls sowie des Fahrens eines Autos ohne gültige Haftpflichtversicherung.

Am schwersten wiegt jedoch der Vorwurf des bewaffneten Drogenhandels, der sich aus einer Durchsuchung einer vom Angeklagten genutzten Lagerhalle im November des Vorjahres ergibt. Dabei fanden die Beamten ein halbes Kilo Amphetamine sowie kleinere Mengen Crystal, Extasy und Kokain, vor allem aber auch ein Waffenarsenal mit geladenen Pistolen, Flinten, Schreckschusspistolen nebst Munition sowie Wurfsterne.

Mutmaßlichem Drogenhändler aus Bad Dürrenberg drohen bis zu achteinhalb Jahre Haft

Dies gehe über den Normalfall für diesen Tatvorwurf hinaus, erklärte die Staatsanwältin und erklärte deshalb, dass sie, sollten sich die Anklagepunkte in der Verhandlung bestätigen, ein Strafmaß von acht bis achteinhalb Jahren anpeile. Das Gericht sah im Falle eines Geständnisse angesichts dieser Ausgangslage eine sechs- bis sechseinhalbjährige Haftstrafe für realistisch an.

Zu einer offiziellen Verständigung über die mögliche Strafhöhe kam es im Rechtsgespräch zwischen den beteiligten Parteien am Mittwoch jedoch nicht, da die Anwälte des Angeklagten sich noch nicht festlegen mochte, da sie das Prozessrisiko noch nicht einschätzen können.

Prozess gegen mutmaßlichen Drogenhändler aus Bad Dürrenberg: Polizeit fand in der gemeldeten Wohnung des Angeklagten spärlich bekleidete Frau

Die Verteidigung hatte zuvor versucht, den Prozess und die Untersuchungshaft aussetzen zu lassen. Der erste Verteidiger, der beim Auftakt erkrankt gefehlt hatte, hatte argumentiert, dass deswegen nicht ausreichend Zeit zur Besprechung der Prozessstrategie gegeben gewesen wäre. Auch habe sich sein Mandant nicht mit dem zweiten, vom Gericht als Ersatzmann berufenen Anwalt ausreichend beraten können. Die Richterin lehnte dieses Begehr jedoch ab, ließ sich jedoch darauf ein, am Dienstag lediglich die Zeugen zum ersten Anklagepunkt, zu hören.

So kam nur noch ein zweiter Zeuge zu Wort - ebenfalls ein Polizist, der die Befragungen des Beschuldigten am Tag nach der Fahrzeugkontrolle im Januar 2016 durchgeführt hatte. Er berichtete, dass er mit Kollegen auch die Meldeadresse des Mannes durchsuchte.

Da dieser jedoch bereits zu seiner Freundin nach Leuna gezogen war, hätten sie in der Wohnung in der halleschen Innenstadt nur eine spärlich bekleidete Frau sowie einen Koffer mit Dessous vorgefunden. Der Beamte vermutete deshalb, dass die Räume zur illegalen Prostitution genutzt worden. Ein Vorwurf, der offenbar jedoch nicht tiefergehend untersucht wurde.

Der heutige Angeklagte wurde im Januar 2016 nach 16 Stunden auf dem Polizeirevier wieder entlassen. Nach der Durchsuchung im November nahmen ihn die Polizisten erneut fest. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. (mz)