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Alarm in Bad Dürrenberg Alarm in Bad Dürrenberg: Rauchmelder nicht wahrgenommen?

Von Melain van Alst 06.09.2016, 13:00
Rauchmelder sind auch in Sachsen-Anhalt Pflicht.
Rauchmelder sind auch in Sachsen-Anhalt Pflicht. Peter Wölk

Bad Dürrenberg - Rauch steigt aus dem Fenster und der Rauchmelder schlägt Alarm, kurz nachdem jemand einen Notruf absetzt, trifft auch die Freiwillige Feuerwehr von Bad Dürrenberg ein. In einer Wohnung an der Breiten Straße in Bad Dürrenberg hat es bereits vor zwei Wochen gebrannt. Jemand hat das Essen auf dem Herd stehen lassen. Letztendlich wurde niemand verletzt, die Wohnung war leer.

Doch noch immer treibt Guido Födisch, Geschäftsführer der Leunaer Wohnungsgesellschaft (Leuwo), der das Gebäude gehört, der Einsatz um. Denn einige Zeit bevor die Feuerwehr alarmiert wurde, blieb der Rauchmelder entweder ungehört oder niemand hat sich bei der Feuerwehr gemeldet - und das, obwohl es sich um ein Wohnviertel handelt. Nur Sven Beelte und seine Kollegen waren aufmerksam genug.

Alarm des Rauchmelders

„Es hat schon am Morgen in der ganzen Siedlung nach angebrannter Milch gerochen“, erinnert er sich. Er hatte im Nachbarhaus gearbeitet und irgendwann den Alarm des Rauchmelders wahrgenommen. „Wir sind die Häuser entlang gegangen und dem Alarm gefolgt.“ Als sie den Rauch entdecken, alarmiert einer die Feuerwehr, Beelte und andere versuchen dagegen in das Haus zu kommen und klingeln in allen Wohnungen. Als sie es endlich zum Brandherd geschafft haben, treten sie noch die Tür ein. „Es hätte noch jemand drin sein können, war aber zum Glück nicht so.“

Guido Födisch findet den Einsatz der Männer bemerkenswert. Dennoch ist das Zeitfenster, in dem ein Mensch bei einem Wohnungsbrand überleben kann, klein. „Innerhalb von 17 Minuten müssen die Menschen gerettet und behandelt werden“, erklärt Bernhard Vogel, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr in Bad Dürrenberg.

Heimrauchmelder melden nicht an Feuerwehr

„Heimrauchmelder dienen vor allem dazu, die Menschen in der Wohnung zu warnen. Sie melden nicht an die Feuerwehr.“ Daher ist der Notruf wichtig. Das Gesetz für die Rauchmelderpflicht gebe es aber noch nicht so lange, vielleicht, so Vogel, ist auch noch nicht jedem klar, was da piept.

Angst haben, dass man den Einsatz bezahlen müsse, falls doch kein Feuer in der Wohnung ist, braucht man übrigens nicht. „Der Anrufer kann nicht wissen, ob es tatsächlich brennt. Wenn man jedoch einen Rauchmelder hört, sollte man die Feuerwehr verständigen.“ Lieber einmal mehr angerufen, als zu wenig. (mz)