1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Saalekreis
  6. >
  7. Affäre um Rausschmiss eines Verwaltungs-Mitarbeiter : Affäre um Rausschmiss eines Verwaltungs-Mitarbeiter : Streit um Kündigung geht weiter

Affäre um Rausschmiss eines Verwaltungs-Mitarbeiter  Affäre um Rausschmiss eines Verwaltungs-Mitarbeiter : Streit um Kündigung geht weiter

Von Katja Pausch 31.03.2018, 06:00

Halle (Saale) - Im Streit um die vermeintlich ungerechtfertigte Kündigung eines Mitarbeiters der Teutschenthaler Gemeindeverwaltung ist ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Halle gescheitert. Am Donnerstag saßen sich der Bauamtsmitarbeiter, der gegen die Kündigung geklagt hatte, und eine Vertreterin der Gemeinde Teutschenthal gegenüber.

Grund für die Kündigung, gegen die sich der Mitarbeiter vor Gericht wehrt, sei „arglistige Täuschung“: Der Mitarbeiter habe bei seiner Bewerbung nicht die nötige Qualifikation nachgewiesen, so die Begründung.

Wer hat den Arbeitsvertrag unterschrieben?

In der öffentlichen Verhandlung wies der Anwalt des Klägers den Vorwurf der Täuschung zurück. „Mein Mandant hat sich beworben und ist eingestellt worden“, erklärte Anwalt Frank Schröder. Damit sei ein rechtsgültiges Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Wenn Nachweise der Befähigung für die Stelle nötig gewesen wären, hätte man sie einfordern müssen. Genau dies sei geschehen, konterte Martina Kiesgen-Millgramm, die die Gemeinde Teutschenthal vertritt.

Die Gemeinde habe den Bewerber aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen einzureichen, was bis heute nicht geschehen sei. Diese widersprüchlichen Aussagen veranlassten Richter Brückner zu der Frage, wer den Arbeitsvertrag unterschrieben habe. „Bürgermeister Wunschinski hat für die Gemeinde unterschrieben“, so die Antwort.

Geklärt werden sollte zum Gütetermin auch, inwieweit sich der Mitarbeiter und Bürgermeister Ralf Wunschinski (CDU) bereits vor Abschluss des Arbeitsvertrages, der auf den 1. Juni 2017 datiert ist, kannten. „Ich habe Herrn Wunschinski im Kennenlern-Gespräch das erste Mal gesehen“, so der Mitarbeiter.

Vergleich zwischen den Parteien angestrebt

Nach Meinung des Gerichts habe die Gemeinde einen „rechtlich schwierigen Weg gewählt“, den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, da Wunschinski gewusst habe, dass der Mitarbeiter nicht die nötige Ausbildung hat. „Es handelt sich dabei eher um eine Pflichtverletzung des Bürgermeisters als um arglistige Täuschung“, so der Richter, der einen Vergleich zwischen den Parteien anstrebte.

Die Gemeinde, so Anwältin Kiesgen-Millgramm, habe dem Mitarbeiter bereits in einem Personalgespräch, zu dem der krankgeschriebene Mitarbeiter allerdings nicht erschienen war, ein Vergleichsangebot machen wollen. Die Kündigung solle nicht zum 30. April, sondern zum 30. Juni ausgesprochen werden - somit wäre der Mitarbeiter ein volles Jahr beschäftigt gewesen. Das Gericht verlangt nun Einsicht in die Personalunterlagen. Neuer Verhandlungstermin ist nun der 16. August. (mz)