Präsenzpflicht Präsenzpflicht: Professoren sollen für Studenten erreichbar sein

Magdeburg/MZ. - Sachsen-Anhalts Kultusministerium will künftig gegen Professoren vorgehen können, die nur zur Stippvisite an der Hochschule erscheinen. Die Novelle zum Hochschulgesetz, die am Donnerstag dem Landtag vorgelegt wird, sieht erstmals eine Präsenzpflicht vor. "Hochschullehrer müssen für die Studenten erreichbar sein", so Ministeriums-Sprecherin Brigitte Deckstein. Hochschulchefs begrüßen den Schritt. "Es ist richtig, wenn mehr Druck gemacht wird", sagte Prof. Dieter Orzessek, Präsident der Hochschule Anhalt.
Die Köthener Hochschule hat eine eigene Präsenzregelung erlassen: An mindestens drei Tagen müssen Professoren vor Ort sein. Trotzdem unterschreiten einzelne Professoren ihre Lehrverpflichtung von 16Stunden wöchentlich zum Teil deutlich. Das ergab eine Prüfung des Rechnungshofes, deren Ergebnisse seit September vorliegen.
Das Kultusministerium will jetzt Hochschullehrer landesweit per Gesetz verpflichten, auch während der Semesterferien regelmäßig an der Hochschule zu erscheinen und ihren Wohnsitz so zu wählen, "dass sie ihre dienstlichen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können". Das Gesetz soll die Möglichkeit einräumen, konkrete Festlegungen per Verordnung zu treffen. Man übernehme Bundesregelungen und ziehe Konsequenzen aus entsprechenden Gerichtsurteilen, sagte Sprecherin Deckstein.
Die Mehrzahl der Dozenten erfülle ihre Pflichten in Forschung, Lehre und Studentenbetreuung engagiert, so Orzessek gestern. Gegen die wenigen anderen müsse man konsequent vorgehen. Große Probleme gebe es nicht, sagt auch Halles Universitäts-Rektor Wilfried Grecksch. Es kenne keine Klagen, dass der Lehrbetrieb leide, weil Professoren nicht erreichbar seien.
Unterdessen lässt der Hochschulverband als Vereinigung der Fachhochschul-Professoren mehrere Paragraphen des Gesetzes von Gutachtern prüfen, darunter auch die Präsenzregelung. Der Deutsche Hochschulverband sagt, die Regelung sei nicht schärfer als in anderen Bundesländern. Allerdings sieht man hier die Verordnungsermächtigung, die sich das Ministerium einräumen lassen will, skeptisch.