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Opferrente Opferrente: Einkommen wird angerechnet

09.08.2007, 18:34

Allerdings ist das Gesetz noch nicht in Kraft, weil der Bundespräsident es bisher nicht unterzeichnet hat. Die Rente soll auf Antrag gezahlt werden, wobei das Arbeitseinkommen gegengerechnet wird.

Anspruch haben nur Alleinstehende mit bis zu 1 035 Euro Monatseinkommen und Verheiratete mit bis zu 1 380 Euro. Nicht angerechnet wird die Altersrente. Schätzungen zufolge leben noch etwa 90 000 Menschen, die zu DDR-Zeiten politisch verfolgt worden und deswegen mindestens sechs Monate in Haft waren. 50 000 von ihnen werden wegen der Einkommensanrechnung aber voraussichtlich kein Geld bekommen.

In Sachsen-Anhalt soll die Rente beim Landesverwaltungsamt beantragt werden können. Formulare gibt es noch nicht, es können aber schon formlose Anträge gestellt werden.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 7, 06114 Halle, Informationen: 0345 / 527 62 34.

www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de