Nach Gerichtsentscheid Nach Gerichtsentscheid: Tauben im Vogelgrippe-Sperrgebiet wurden getötet
Leipzig/Wermsdorf/dpa. - Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) inBautzen hatte am Vormittag ein Tötungsverbot des VerwaltungsgerichtesLeipzig aufgehoben, gegen das das Regierungspräsidium LeipzigBeschwerde eingelegt hatte. Der Züchter aus Mutzschen hatte sich vorGericht gegen die Keulung seiner Tiere gewehrt. Laut OVG ist es zurBekämpfung des gefährlichen Virus H5N1 aber notwendig, sämtlichesGeflügel im Sperrbezirk zu töten.
Der Erreger könne nach jetzigem Kenntnisstand allein schon durchdie Luft übertragen werden. Die Entscheidung in dem Eilverfahren warendgültig.
Das OVG war der Meinung, die vom Züchter zugesagte völligeIsolierung seiner Tiere sei nicht ausreichend, um eine Ausbreitungder Seuche zu verhindern. Da die Keulung in solch einer Gefahrenlagebesonders schnell geschehen müsse, müsse auch wegen der Vielzahl derbetroffenen Geflügelhalter in einem Sperrgebiet nicht jeder einzelneFall besonders geprüft werden.
Der Züchter hatte dem Verwaltungsgericht an Eides stattversichert, seine Tauben hätten den Schlag seit Bekanntwerden derVogelgrippe in dem Gebiet nicht mehr verlassen. Andere Vögel könntenin den Schlag nicht eindringen. Der Sperrbezirk wurde eingerichtet,nachdem in der Vorwoche die Tierseuche dort auf einem Geflügelhof unddamit erstmals in einem deutschen Nutztierbestand festgestellt wordenwar. Sowohl in dem Betrieb als auch in der Sperrzone wurde sämtlichesGeflügel getötet, insgesamt knapp 22 000 Tiere.