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Mogelpackungen bei Lebensmitteln Mogelpackungen bei Lebensmitteln: Verbraucherschützer fordern strengere Regeln

Von Doreen Hoyer 11.07.2014, 09:21
Wer Lebensmittel kauft, sollte sich nicht von der Verpackung blenden lassen. Denn nicht immer steckt so viel drin, wie es scheint.
Wer Lebensmittel kauft, sollte sich nicht von der Verpackung blenden lassen. Denn nicht immer steckt so viel drin, wie es scheint. dpa

Halle (Saale)/MZ - Wie viel ist wirklich drin in der Chipstüte? Und passen in den Teebeutelkarton nicht noch etliche Beutel mehr? Mogelpackungen zu erkennen, ist für Verbraucher oft sehr schwer. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt jetzt strengere Regeln für die Gestaltung von Verpackungen. "Es muss klar und nachvollziehbar geregelt sein, wann es sich um eine Mogelpackung handelt", heißt es in einer Mitteilung der Zentrale.

Besonders ärgerlich seien prall mit Luft gefüllte Verpackungen. Ihren Inhalt könne man als Kunde kaum ertasten. Auch teildurchsichtige Verpackungen, wie sie bei Räucherlachs, Früchtemüslis und Bonbons vorkommen, seien nicht verbraucherfreundlich, heißt es weiter. Durch geschickte Platzierung des Sichtfensters könne man den Füllstand in der Packung verschleiern.

Vorschriften mit vielen Ausnahmen

Ob nach rechtlichen Maßstäben eine Täuschung von Verbrauchern vorliegt, überprüfen die staatlichen Eichämter. Im Eichgesetz heißt es: "Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist." In der Praxis gehen die Behörden von einer Täuschung der Verbraucher aus, wenn der Freiraum in einer undurchsichtigen Verpackung mehr als 30 Prozent beträgt. Aber es gibt Ausnahmen: Pralinen gelten zum Beispiel als Luxusartikel. Dort muss der Kunde mit einer überdimensionierten Verpackung rechnen. Auch technologische Gründe können zur Duldung großer Lufträume führen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen- Anhalt gibt am Ratgebertelefon unter der Nummer 0180/5706600 (Festnetzpreis 14 Cent/Min.; Mobilfunkpreis maximal 42 Cent/Min.) jeweils dienstags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr Auskunft zu Lebensmitteln.