Magdeburg Magdeburg: Mutter nach Tod ihres Babys vor Gericht

Magdeburg/dpa. - Eine 20-Jährige steht seit Montag wegen desgewaltsamen Todes ihres Babys in Magdeburg vor Gericht. Sie sollihren nur wenige Wochen alten Sohn schwer misshandelt und damitgetötet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Körperverletzung undKörperverletzung mit Todesfolge vor. Von seinem Geschrei genervt,soll sie ihren Sohn Tim im September und Oktober 2010 misshandelthaben. Das Baby starb laut Anklage am Abend des 7. Oktober 2010 nacheinem schweren Schütteltrauma. Zum Prozessbeginn schloss das Gerichtum den Vorsitzenden Richter Hans-Michael Otto auf Antrag derVerteidigung die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung aus.
Staatsanwältin Christine Eichmann bescheinigte der 20-Jährigen ausMagdeburg eine «gefühllose Gesinnung». Sie habe ihrem kleinen Sohnden linken Arm gebrochen, als er gerade einmal zwei Wochen alt war.Später - an jenem 7. Oktober - habe sie ihn am Nachmittag gefüttertund gewickelt und auf dem Arm gehalten. Doch Tim habe geschrien -mehr als eine Viertelstunde lang. «Sie griff dem Säugling mit beidenHänden unter die Achselhöhlen und schüttelte ihn heftig», sagte dieStaatsanwältin. «Sie war überfordert und verärgert über die Schreie.»Weil das Köpfchen nicht gestützt wurde, erlitt das Baby ein schweresSchütteltrauma. Am Abend starb es an den Folgen.
Am ersten Verhandlungstag zeigte die 20-Jährige keine Emotionen,ihr Gesicht versteckte die schwarzhaarige Frau hinter einem Hefter.Erst vor einigen Tagen hat sie laut Verteidigung eine Psychotherapiebegonnen - mehr als 15 Monate nach dem Tod ihres Babys. DieHauptschülerin habe ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrauabgebrochen und Magdeburg mittlerweile verlassen. «Sie wurde bedrohtund angefeindet, vor allem von ihrem ehemaligen Lebensgefährten undVater des Kindes», sagte der Verteidiger.
Der 25-Jährige tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. SeinAnwalt Christian Stünkel kritisierte, die Angeklagte wolle sich vomTäter- in den Opferstatus bringen, indem der Kindsvater als Bedrohungdargestellt werde. «Das ist schon an der Grenze zur Frechheit», sagteer. Für den Prozess vor der zweiten Jugendstrafkammer sind zunächstvier Tage vorgesehen. Zwölf Zeugen und drei Sachverständige sollengehört werden. Die Verhandlung wird an diesem Dienstag fortgesetzt.