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Urteil am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Urteil am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Ingenieur darf Doktortitel behalten

30.09.2015, 12:52
Justitia
Justitia MZ/ARCHIV Lizenz

Leipzig - Ein vorbestrafter Ingenieur hat sich vor Gericht erfolgreich gegen die Aberkennung seines Doktortitels gewehrt. Die TU Freiberg hatte dem Mann den Titel entzogen, weil er bei der Zulassung zur Promotion eine Vorstrafe wegen sexueller Nötigung verschwiegen hatte. Als die Uni davon erfuhr, erkannte sie dem Mann den Titel ab. Der Ingenieur habe absichtlich getäuscht.

Die Aberkennung des Doktorgrades war jedoch nicht rechtens, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Die Bundesrichter bewerteten den Fall damit anders als die Vorinstanzen, die jeweils das Vorgehen der Hochschule bestätigt hatten.

Straftat muss in Bezug zur Wissenschaft stehen

Eine Straftat dürfe in so einem Fall nur dann eine Rolle spielen, wenn sie einen Bezug zur Wissenschaft aufweise. Zum Beispiel könne man von jemandem, der das Urheberrecht verletzt habe, wohl nicht erwarten, dass er sauber wissenschaftlich arbeitet, erläuterte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann. Es gehe um die Funktionsfähigkeit des Wissenschaftsprozesses.

Die TU Freiberg hatte allerdings nur allgemein ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Im Fall des Ingenieurs enthielt dieses keine Eintragung, weil seine Verurteilung dem zuständigen Amt noch nicht bekannt war. Die Hochschule behielt sich vor, über die Zulassung zur Promotion auch bei nicht näher eingegrenzten Straftaten zu entscheiden. Eine derart weit gefasste Regelung verstoße jedoch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, urteilte der 6. Senat (Az. BVerwG 6 C 45.14). (dpa)