Altes Bahnhofsgebäude in Leipzig Zwangsversteigerung bei Melanie Müller! Für diese Summe kann man das Haus kaufen – mindestens
Das Haus von Melanie Müller in Leipzig soll für eine hohe Summe zwangsversteigert werden. Zuvor war die Sängerin in zweiter Instanz verurteilt worden. Sie hat Revision eingelegt.

Leipzig. - Das Wohnhaus von Melanie Müller in Leipzig soll am 7. Mai 2026 zwangsversteigert werden. Wie aus einer Veröffentlichung des Amtsgerichts hervorgeht, kommt die Immobilie im Stadtteil Wahren unter den Hammer.
Melanie Müller: Zwangsversteigerung von Haus in Leipzig angesetzt
Bei dem Haus handelt es sich um ein freistehendes, ehemaliges Bahnhofsgebäude in Leipzig aus dem Jahr 1902, das 2020 saniert wurde. Die Immobilie umfasst eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss sowie eine geplante Einliegerwohnung und eine große Wohneinheit. Die Gesamtfläche beläuft sich auf 595 Quadratmeter.
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Zum Grundstück gehören außerdem mehrere Stellplätze sowie ein separates Toilettenhäuschen aus dem Jahr 1903, dessen Dach allerdings eingestürzt ist. Der Startpreis für die angesetzte Versteigerung im Mai ist auf 800.000 Euro angesetzt. Wie RTL herausgefunden hat, befindet sich das Haus noch im Besitz von Melanie Müller.
Schulden und Urteil vor dem Landgericht Leipzig
Hintergrund der Auktion ist unter anderem ein laufendes Strafverfahren. Das Landgericht Leipzig hatte Melanie Müller im Januar in zweiter Instanz wegen des Zeigens des Hitlergrußes sowie wegen Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 80.000 Euro wurde mit Blick auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse auf 3.500 Euro reduziert.
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Vor Gericht hatte die 37-Jährige offene Forderungen des Finanzamtes in Höhe von 150.000 Euro eingeräumt. Hinzu kommen laut Tag24 weitere rund 40.000 Euro bei privaten Gläubigern. Demnach lebt Müller derzeit von einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.500 Euro. Zusätzliche Einnahmen generiere sie durch Streaming sowie vereinzelte Auftritte auf Mallorca.
Melanie Müller: Revision beim Oberlandesgericht Dresden
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Müller hat Revision eingelegt, sodass sich als Nächstes das Oberlandesgericht Dresden mit dem Fall befassen wird. Die Sängerin bestreitet weiterhin, im September 2022 bei einer Veranstaltung in Leipzig den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Auf Instagram erklärte sie: "Ich werde weiter für meine Unschuld kämpfen." Außerdem hoffe sie auf einen fairen Prozess.