Leipzig Leipzig: Den kleinen Sohn zum lebenslangen Pflegefall geschlagen
Leipzig/dpa. - Die7. Strafkammer des Landgerichts Leipzig verurteilte den 26-Jährigenam Dienstag wegen schwerer Körperverletzung. Das Gericht sah es alserwiesen an, dass der Vater im Mai vergangenen Jahres in mindestenszwei Fällen das Baby so heftig auf den Kopf schlug, dass eslebensgefährlich verletzt wurde. Die Anklage hatte acht Jahre Haftgefordert. Die Verteidigung hatte auf höchstens vier Jahre plädiert.
In sich zusammengesunken, den Kopf tief gesenkt - so saß der jungeVater auf der Anklagebank. Erneut hörte er, was er seinem erst wenigeWochen alten Sohn angetan hatte, als er allein mit ihm war. DieMutter des Kindes, dem die Medien den Namen Jonas gegeben hatten,musste nur wenige Wochen nach der Geburt des Babys eine Haftstrafewegen Schwarzfahrens antreten. Vor der Urteilsverkündungentschuldigte sich der Vater tränenüberströmt bei seinem Sohn. «Ichwerde das nie wieder gutmachen können», brachte er mühsam hervor.
Der 26-Jährige hatte gestanden, seinen Jungen mit großer Wucht aufden Kopf geschlagen zu haben - das Baby wollte nicht aufhören zuschreien. Der Vater brachte seinen Sohn schließlich ins Krankenhaus.Nach den Aussagen seiner Ärzte wird Jonas sein Leben lang einPflegefall sein: Seine linke Gehirnhälfte ist abgestorben. Er istrechtsseitig gelähmt und leidet an Epilepsie. Vermutlich wird ererblinden und geistig behindert sein.
Der Vater hatte einen Alkoholentzug hinter sich. Diedrogensüchtige Mutter nahm an einem Substitutionsprogramm teil. Jonaslitt vermutlich trotz Behandlung im Krankenhaus noch anEntzugserscheinungen und schrie deshalb ständig. Das Angebot desJugendamtes, wegen der Abwesenheit der Mutter mit Jonas in einMutter-Kind-Heim zu gehen, hatte der Mann ausgeschlagen.
Die Verteidigung hob die schwere Situation hervor, in der sich dasElternpaar befand. Rechtsanwältin Doreen Blasig-Vonderlin beschreibtdie Situation des Vaters: «Auf der einen Seite alles richtig machenzu wollen, auf der anderen Seite, die Angst zu versagen und sichjemandem anzuvertrauen.» Die Anklage räumte als entlastend ein, dasssich der Vater in einer Überforderungssituation befand.
Der Verurteilte hat die Forderung der Nebenklage nach 250 000 EuroSchmerzensgeld für Jonas anerkannt. Das Urteil ist noch nichtrechtskräftig.