Landtag Landtag: Immunität mehrerer Abgeordneter aufgehoben
Magdeburg/dpa. - Der Ältestenrat des Landtages hat amDonnerstag die parlamentarische Immunität von zwei rechtsextremenAbgeordneten vollständig aufgehoben, um den Weg für derenStrafverfolgung freizumachen. Betroffen sind Helmut Wolf von derFDVP sowie das heute fraktionslose frühere DVU-Mitglied TorstenMiksch.
Gegen Wolf will die Staatsanwaltschaft Potsdam einen Strafbefehlwegen Diebstahls beantragen. Der 53-jährige frühereDVU-Fraktionschef soll im September 1999 beim Brandenburger Wahlkampfin Potsdam gemeinsam mit DVU-Anhängern Plakate anderer Parteienabgehängt und in Autos verstaut haben.
Gegen den 36-jährigen Miksch ermittelt die StaatsanwaltschaftHalle in Zusammenhang mit illegalem Waffenbesitz. Auch in diesem Fallsoll ein Strafbefehl beantragt werden. Ein Gericht hatte gegen Mikschschon einmal einen Strafbefehl in Höhe von 3300 Mark (1683 Euro)wegen Tierquälerei erlassen. Er hatte die Zahlung zunächstverweigert, worauf ihm Einkünfte gepfändet wurden.
Erneut beschäftigte sich der Ältestenrat des Landtages auch mitdem Abgeordneten Helmut Halupka (SPD). Die Staatsanwaltschaft Stendalwill gegen ihn einen Strafbefehl beantragen, weil er sich alsgeschäftsführender Gesellschafter einer Baufirma in Genthin desSubventionsbetruges und der Steuerhinterziehung schuldig gemachthaben soll. Die Immunität des 52-Jährigen war bereits im Junivollständig aufgehoben worden. Wegen eines formalen Fehlers in derVerwaltung wurde dieser Vorgang nunmehr wiederholt.
In einem Landtagsbeschluss von 1998 war die Immunität allerAbgeordneten für die gesamte Legislaturperiode bereits teilweiseaufgehoben worden. Ermittlungsbehörden können gegen dieParlamentarier ohne Genehmigung des Landtages Ermittlungsverfahreneinleiten. Zuvor muss der Landtagspräsident lediglich informiertwerden. Für strafbare Handlungen tatsächlich zur Verantwortunggezogen oder festgenommen werden darf ein Abgeordneter jedoch nur miteiner gesonderten Genehmigung des Parlaments. Die Genehmigung giltnicht generell, sondern nur für den jeweiligen Tatbestand.