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Polizeireport Autobahn A9 Polizeireport Autobahn A9: Yacht bleibt auf Autobahnparkplatz stehen

10.11.2016, 10:25
Die Yacht ist auf dem Autobahnparkplatz gestrandet.
Die Yacht ist auf dem Autobahnparkplatz gestrandet. Polizei

Coswig - Am Mittwochnachmittag gegen 14 Uhr wurde auf der Bundesautobahn A9 in Fahrtrichtung München auf dem Parkplatz Rosselquelle zwischen Klein Marzehns und Köselitz ein Schwerlasttransport, beladen mit einer Yacht, von der Polizei kontrolliert.

Während der Kontrolle wurde mit Hilfe eines Höhenmessgerätes ermittelt, dass der Lastkraftwagen eine Höhe von 4,43 Meter und eine Breite von 3 Meter besitzt. Zum Führen eines Lkw, der höher als vier Meter und breiter als 2,55 Meter ist, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Da der 30-jährige Fahrzeugführer keine solche mitführte oder besaß, wurde die Weiterfahrt untersagt. Außerdem muss der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt und der Fahrzeughalter mit einem Bußgeld von mindesten 270 Euro und einem Punkt rechnen.

Ente verursacht Unfall

Am Mittwoch kam es zwischen Köselitz und Coswig zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Dabei befuhr ein 55-jähriger Audi-Fahrer den linken von drei möglichen Fahrstreifen. Während der Fahrt flog eine Ente aus dem Gehölz der Mittelschutzleitplanke und kollidierte rechtsseitig mit dem Scheinwerfer des PKW. Die Ente wurde am Unfallort nicht aufgefunden. Es entstand ein vorläufig geschätzter Sachschaden von circa 500 Euro.

Selbsgestrickte Strümpfe

Am Mittwochmittag gegen 11 Uhr wurde zwischen Klein Marzehns und Köselitz während einer mobilen LKW-Kontrolle eine Sattelzugmaschine Volvo einer Polizeikontrolle unterzogen. Vorher hatte der Fahrer den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Polizeifahrzeug nicht eingehalten. In weiterer Folge unterschritt der 37-jährige Fahrzeugführer ein weiteres Mal den Sicherheitsabstand zu einem vorausfahrenden Schwerlasttransport.

Daraufhin wurde der Sattelzug auf dem nächstgelegenen Parkplatz angehalten und kontrolliert. Zum Kontrollzeitpunkt trug der Fahrzeugführer kein vorgeschriebenes Schuhwerk im gewerblichen Güterverkehr und fuhr in selbstgestrickten Socken. Gegen den betroffenen Fahrzeugführer wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.

Außerdem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro vor Ort erhoben, da der Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt.

Um 40 Prozent überladen

Am Dienstagnachmittag gegen 15:49 Uhr wurde zwischen Klein Marzehns und Köselitz ein augenscheinlich überladener Kleintransporter Ford festgestellt und kontrolliert. Bei der amtlichen Wägung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 4920 Kilogramm bei erlaubten 3490 Kilogramm um über 40 Prozent überladen wurde.

Da der 38-jährige Fahrzeugführer keinen festen Wohnsitz in Deutschland besitzt, wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 260 Euro vor Ort erhoben. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer bis zum Umladen der Ladung untersagt. (mz)