Gerichtsverhandlung nach Messerattacke im Landkreis Wittenberg Noch viele Zweifel

Der Prozess um eine Messerattacke auf einen 37-Jährigen in Vockerode geht weiter. Warum der Verteidiger mehrere Beweisanträge stellt.

Von Andreas Behling 18.06.2021, 11:07
Justizzentrum in Dessau
Justizzentrum in Dessau (Foto: Ruttke)

Dessau/Vockerode - Die Plädoyers im Schwurgerichtsprozess gegen einen Mann aus Oranienbaum-Wörlitz, der sich wegen versuchten heimtückischen Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hat, werden voraussichtlich erst am 21. Juni gehalten.

Expertin fehlt

Die Verschiebung hat verschiedene Gründe. So stand eine Expertin für DNA-Spuren der 2. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau nicht wie erhofft am Dienstagvormittag zur Verfügung. Außerdem muss sich das Gericht unter dem Vorsitz von Uda Schmidt mit mehreren Beweisanträgen von Verteidiger Sven Tamoschus befassen.

Sein Mandant soll versucht haben, am frühen Morgen des 29. November 2020 einen 37-Jährigen vor einer Wohnung der Flüchtlingsunterkunft in Vockerode mit einem Messer einen Stich in die Bauchgegend zu versetzen. Tamoschus beantragte nun, einen Gerichtsmediziner hinzuzuziehen. Seine Argumentation: Wenn jemand mit beiden Händen in eine Messerklinge greife, um einen Angriff abzuwehren, entstehe nicht bloß - wie beim Opfer in Vockerode - eine Wunde am linken Zeigefinger. „Dann sind weitere erhebliche Verletzungen zu erwarten“, sagte der Jurist.

In Zweifel gezogen wurde des Weiteren, dass das Messer überhaupt geeignet war, dem attackierten Mann eine lebensgefährliche Verletzung beizubringen. „Es handelte sich um ein leichtes Küchenmesser. Das konnte die Jacke, die das Opfer trug, nicht durchstoßen“, so Tamoschus. Auch sei nicht plausibel, dass die Schmerzen nach der Tat, die sich gegen 5.30 Uhr ereignet haben soll, angeblich beinahe zwei Wochen anhielten. Skeptisch zeigte sich der Verteidiger hinsichtlich des vom Geschädigten behaupteten zweiten Flaschenwurfes, den der Angeklagte verübt haben soll, als er seinen Mitbewohner im Außenbereich verfolgte.

Die bisher vernommenen Zeugen hätten von nur einem Wurf mit einer Glasflasche berichtet. Zu diesem soll es im Treppenhaus gekommen sein, als der 31-jährige Angeklagte eine Geburtsfeier verließ. Um zu erfahren, ob der zweite Wurf den Tatsachen entspricht, müssten sämtliche Bewohner des Hauses als Zeugen gehört werden, fand Sven Tamoschus. Dessen Antragsliste endete damit, dass das Gericht die Staatsanwaltschaft beauftragen möge, eine Liste der Verfahren vorzulegen, in denen der Geschädigte als Beschuldigter oder Zeuge auftaucht. Aus dieser Übersicht werde sich nämlich ergeben, dass der 37-Jährige mehrfach Personen zu Unrecht beschuldigt habe.

Ein Irrtum des Angeklagten?

Gehört wurde zudem noch ein Zeuge, der einzige an diesem Verhandlungstag. Aus Warte dieses Kriminalisten, der von Anfang an in die Ermittlungsarbeit involviert war, sei der Angriff damals erfolgt, weil der Angeklagte irrtümlich davon ausging, dass der Geschädigte ihm eine größere Geldsumme entwendet habe. Die Größenordnung von 15.000 Euro sei mehr ein Gerücht gewesen, das in der Unterkunft die Runde machte. Die Wohnung des 31-Jährigen sei nicht mit hochwertigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet gewesen. (mz)