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Einzelhandel mit 2G-Regel Händler im Landkreis Wittenberg fürchten Verluste wegen 2G

Wer ab sofort in der Stadt shoppen möchte, muss geimpft oder genesen sein. Wie in den Geschäften die 2G-Regel umgesetzt wird, was die Händler von der Verschärfgung halten und ob sie es mit den Kontrollen genau nehmen.

Von Paul Damm und Andreas Hübner 08.12.2021, 08:00
Franziska Henze vom Modegeschäft „Unique“ überprüft den Impfnachweis. Für die Inhaberin ist die 2G-Regel nicht optimal, weil sie bald ihr Geschäft schließt und noch möglichst viel Kleidung loswerden will.
Franziska Henze vom Modegeschäft „Unique“ überprüft den Impfnachweis. Für die Inhaberin ist die 2G-Regel nicht optimal, weil sie bald ihr Geschäft schließt und noch möglichst viel Kleidung loswerden will. (Foto: Paul Damm)

Wittenberg/MZ - An den Eingangstüren vieler Geschäfte im Landkreis Wittenberg kleben seit diesem Montag Schilder mit der Aufschrift „2G“. Wer den Laden betreten will, muss entweder gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sein. Für Ungeimpfte bedeutet das: Sie stehen ab sofort bei etlichen Einzelhändlern in der Region vor verschlossener Tür. Einkaufen ist für diese Gruppe nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Lebensmittelmärkten, Apotheken oder Buchhandlungen, möglich. Die MZ wollte herausfinden, wie Händler im Landkreis Wittenberg die 2G-Regeln umsetzen, was sie davon halten - und wie genau sie es mit der Überprüfung der jeweiligen Nachweise nehmen.