Getöteter 13-Jähriger in Bad Schmiedeberg Getöteter 13-Jähriger in Bad Schmiedeberg: Verdächtiger Junge schildert die Tat

Bad Schmiedeberg - Was sich am Dienstagabend bereits angedeutet hatte, wurde schnell zur Gewissheit: Ein Gleichaltriger soll für den gewaltsamen Tod des 13-jährigen Fabian aus Bad Schmiedeberg (Landkreis Wittenberg) verantwortlich sein. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Olaf Braun gegenüber der MZ. „Wir haben ein tatverdächtiges Kind“, bestätigte auch ein Polizeisprecher am Mittwoch in Dessau-Roßlau. Tatverdächtiger und Opfer sollen sich gut gekannt haben.
Der 13-jährige Tatverdächtige hat gestanden, Fabian geschlagen zu haben. Er habe mehrere Schläge mit massiver Gewalt mit einem Gegenstand zugegeben, sagte Braun am Mittwoch. Der Junge soll für den Tod des Schülers verantwortlich sein. Die Polizei hat weiterhin keine Erkenntnisse, dass eine dritte Person involviert war.
Der Junge ist in eine psychiatrische Einrichtung gebracht worden - zu seinem eigenen Schutz, wie es heißt. Einen Haftbefehl gibt es für Kinder in dem Alter nicht. Nach dem Gesetz können Kinder erst ab einem Alter von 14 Jahren bestraft werden. „Die Strafjustiz ist jetzt außen vor. Das Alter ist ein absolutes Verfolgungshindernis“, sagt Braun. Fabian ist am Montag tot in einem Wäldchen nahe Bad Schmiedeberg gefunden worden, er war Sonntagabend vermisst worden. Nach Berichten der Polizei starb er an massiver Gewalt gegen den Kopf.
Februar 2014: Ein zündelnder 13-Jähriger löst einen Brand mit drei Todesopfern in einer Hamburger Flüchtlingsunterkunft aus. Der Junge wird zunächst in der Kinder- und Jugendpsychiatrie betreut.
August 2005: Ein erst zehn Tage altes Baby wird im thüringischen Ilmkreis vermutlich von seiner sechsjährigen Schwester getötet, als die Kinder kurz alleine in der Wohnung sind.
November 2004: Im Streit um schlechte Noten erschießt ein zwölfjähriger Schüler aus Braunschweig (Niedersachsen) seine Eltern. Anschließend verletzt sich der Schüler mit einem Kopfschuss schwer. Waffen und Munition gehörten seinem Vater.
Oktober 1999: In Würselen (NRW) ersticht ein 13-Jähriger eine 15-jährige Gymnasiastin aus der Nachbarschaft aus enttäuschter Liebe.
Juni 1997: Mit einem Ziegelstein erschlägt ein 13-Jähriger in Seebeck (Brandenburg) eine Achtjährige, weil sie ihn gehänselt hatte.
Straftaten und Kinder
Kommt der Verdacht auf, dass Kinder Straftaten begehen, sind Polizei und Staatsanwaltschaft weitgehend die Hände gebunden – sie dürfen gegen unter 14-Jährige nicht ermitteln. Das ist die logische Konsequenz aus Paragraph 19 des Strafgesetzbuches: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Schuldunfähigkeit wiederum bedeutet: es kann keine Strafe verhängt werden.
Zu den Akten gelegt ist damit der Fall allerdings noch nicht: die Polizei informiert üblicherweise das Jugendamt über delinquente Kinder.
Das kann aber dauern, so eine Studie des Deutschen Jugendinstituts am Beispiel der Stadt Nürnberg. Umgekehrt klagen dort Polizistinnen und Polizisten immer wieder, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen von Maßnahmen der Jugendämter nichts erfahren und sich ihre Rolle darauf beschränkt „Erziehungsgespräche“ mit den Eltern zu führen.
Die Jugendämter können für Kinder mit problematischen Verhalten zum Beispiel soziale Trainingskurse vorschlagen – die Teilnahme ist freiwillig.
Unterbringung im Ausnahmefall
In Ausnahmefällen kann das Familiengericht nach Paragraph 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuches eine „Unterbringung mit Freiheitsentziehung“ in einem Jugendheim oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie genehmigen. Wohlgemerkt genehmigen, nicht anordnen. Beantragen müssen die Unterbringung die Sorgeberechtigten, also zumeist die Eltern. Solange das Sorgerecht bei diesen liegt, dürfen Jugendämter sich nicht über der Willen hinwegsetzen.
Für die Unterbringung gelten enge Voraussetzungen: es muss die Gefahr von Eigen- und/oder massiven Fremdgefährdungen vorliegen. In Ausnahmefällen kann die Unterbringung auch aus erzieherischen Gründen erfolgen. In keinem Fall darf die Unterbringung jedoch als Straf(ersatz) angewendet werden.
Letzter Kontakt mit Fabian
Nach intensiver Suche mit Fährtenhunden und einem Hubschrauber hatte die Polizei die Leiche des Schülers am Montag in einem bewachsenen Gelände am Ortsrand der Kleinstadt Bad Schmiedeberg gefunden. Rechtsmediziner stellten fest, dass Fabian massive Gewalt am Kopf erlitt. Der Junge war seit Sonntagabend vermisst worden; er war nicht nach Hause gekommen. Die Leiche wurde schließlich in einem bewachsenen Gelände am Ortsrand gefunden. Die Polizei kam auf den nun tatverdächtigen 13-Jährigen, weil sie intensiv im Umfeld des Getöteten ermittelte und etwa überprüfte, wer zuletzt Kontakt mit Fabian hatte. (dpa/mz)

