Arbeitsgericht und Kreisverwaltung Arbeitsgericht und Kreisverwaltung: Mitarbeiterin muss nicht mehr Geld bekommen

Wittenberg - Für eine Mitarbeiterin des Landkreises Wittenberg wird es keine Höhergruppierung in der Gehaltsstufe geben. Das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau hat die Klage zurückgewiesen. Die 8. Kammer kam nach der Bewertung der zu erledigenden Tätigkeiten zu dem Schluss, dass der beklagte Kreis tarifgerecht entlohnt.
Dabei konnte sich Arbeitsrichterin Petra Platzer auf die Position der Eingruppierungskommission stützen. Diese hatte für den Arbeitsplatz der Klägerin einen Bewertungsvorschlag vorgenommen.
An diesem zu rütteln, bestand für die Kammer kein Anlass. Der Anwalt der Klägerin hatte eine Höhergruppierung für gerechtfertigt gehalten. Seine Mandantin, die sich beim Landkreis um die Ermittlungen in den Fällen illegaler Müllentsorgung kümmert, sei auch als Verwaltungsvollzugsbeamtin tätig und müsse „immer und sofort“ eine Gefahrenanalyse vornehmen.
In Papierform
„Das kann kein standardisiertes Verfahren sein“, hieß es. Es müsse in großer Selbstständigkeit und besonders verantwortungsvoll gehandelt werden. Es seien auch Ad-hoc-Entscheidungen zu fällen. Das Gericht - „Wir kennen nur die Papierform. Bitte erfüllen Sie das Ganze mit Leben.“ - hatte sich ausführlich beschreiben lassen, welche Aufgaben von der Frau zu erledigen sind.
So gehört es neben der Suche nach Beweisen für die Urheberschaft von Verschmutzungen mit Müll, Unrat und abgestellten Autos sowie der Einleitung von Ersatzvornahmen zum Tätigkeitsfeld, das Gefahrenpotenzial einzuschätzen, das von widerrechtlich entsorgten Stoffen ausgehen könnte. Auch müssen Anhörungen durchgeführt und - nötigenfalls sofortige - Beräumungen zur Gefahrenabwehr veranlasst werden.
Der Landkreis - „Es gibt keine Blaupausen.“ - sah die Frau fair behandelt: „Wir schätzen es nicht so ein, dass eine Heraushebung vorliegt.“ Die benannten Vergleichsfälle, mit denen eine bessere Bezahlung gerechtfertigt werden sollte, könnten eben nicht herangezogen werden.
Bei einer für das eigene Haus in einem anderen Fachbereich ausgeschriebenen Stelle, die in der Besoldung höher eingruppiert sei, müssten umfassendere Verfahren bewältigt werden. Die seien deutlich breiter angelegt und gingen mehr in die Tiefe.
Vergleich hinkt
Auch der Verweis auf die Stadt Göttingen erfüllte aus Sicht des Kreises seinen Zweck nicht. In der Ausschreibung dort scheine der Schwerpunkt auf Ingenieurstätigkeiten gelegen zu haben. (mz)