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Landkreis Wittenberg Landkreis Wittenberg: Verbotener Sex mit Schülerin

Von Katrin Löwe 11.09.2014, 18:15
Das Landgericht Dessau-Roßlau
Das Landgericht Dessau-Roßlau dpa Lizenz

Dessau-Rosslau - Wegen einer mutmaßlichen Beziehung zu einer seiner Schülerinnen wird sich ab Oktober ein Lehrer vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten müssen. Wie das Gericht gestern mitteilte, soll der 54-Jährige aus dem Landkreis Wittenberg von Anfang 2011 bis Juli 2013 eine Beziehung zu einem zunächst noch 13-jährigen Mädchen gehabt haben. Dabei soll es 25 Mal zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Dem Mann werde in der Anklage sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern vorgeworfen. Körperliche Gewalt habe keine Rolle gespielt, hieß es.

Gerüchte über Beziehung

Ermittelt wurde, nachdem es sowohl unter Lehrern als auch unter Schülern Gerüchte über die Beziehung gegeben hatte und diese bis zu den Eltern des Mädchens vorgedrungen waren. Sie haben im Sommer 2013 Anzeige erstattet, sagte Gerichtssprecher Frank Straube. Seit wenigen Wochen sitzt der Mann wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Er soll versucht haben, das Mädchen in Bezug auf dessen Aussagen zu beeinflussen.

Laut Straube hat sich der Lehrer während der Ermittlungen nicht zu den Vorwürfen geäußert. Gegenüber einer Kollegin soll er aber erklärt haben, vor dessen 14. Geburtstag keine sexuellen Handlungen an dem Mädchen vorgenommen zu haben. Strafbar wäre eine Beziehung aber auch dann, so Straube. Weil es sich um eine Schülerin von ihm handele, bliebe der Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Dafür drohen drei Monate bis fünf Jahre Haft, beim Kindesmissbrauch sind es sechs Monate bis zehn Jahre.

Erst Versetzung, dann fristlose Kündigung

Nach Angaben des Landesschulamtes war der Lehrer mit Bekanntwerden des Vorwurfs erst versetzt worden, um den Kontakt zu unterbinden. Als das nicht funktionierte, folgte die Suspendierung. Am Donnerstag sei dann die fristlose Entlassung ausgesprochen worden. „Es handelt sich um eine Verdachtskündigung, weil die Beweislage erdrückend ist“, so eine Sprecherin. (mz)