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Streit um Biosphärenreservat Südharz Streit um Biosphärenreservat Südharz: Verwaltungsgericht weist Klage ab

Von Karl-Heinz Klarner 26.11.2016, 09:00
Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit.
Statue der Justitia, der römischen Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit. dpa/Symbol

Südharz - Die Gegner des Biosphärenreservates Gipskarstlandschaft Südharz haben im juristischen Tauziehen mit dem Land Sachsen-Anhalt eine Niederlage einstecken müssen. Das Verwaltungsgericht in Halle hat den Vorstoß der Gemeinde Südharz gegen die Ausweisung des Schutzgebietes nach Landesrecht eine Abfuhr erteilt und die Klage abgewiesen.

Gemeinde Südharz will nun vors Oberverwaltungsgericht ziehen

Damit sind die seit 24 Jahren währenden Bemühungen, ein Biosphärenreservat im Südharz auszuweisen, um ein Kapitel reicher. Doch das strittige Thema ist damit noch nicht vom Tisch. „Wir bereiten gegenwärtig eine Entscheidung für den Gemeinderat vor und wollen jetzt vor das Oberverwaltungsgericht ziehen“, kündigte Südharz-Bürgermeister Ralf Rettig (parteilos) weitere juristische Schritte gegen das Reservat an. „Es kann nicht sein, dass eine einzelne Richterin über so ein komplexes Thema urteilt“, zweifelte Rettig dem Verfahren vor am Verwaltungsgericht in Halle.

Die strukturschwache Gemeinde Südharz befürchtet angesichts des Schutzstatus für das 30.000 Hektar umfassende Gebiet erhebliche Einschränkungen für die wirtschaftliche Entwicklung. Insbesondere träfe dies eine avisierte Investition von 100 Millionen Euro im Südharzer Ortsteil Rottleberode, hatte die Gemeinde unter anderem mit Auflagen bei der Bauplanung argumentiert. Das sieht das Gericht anders. „Die angefochtene Allgemeinverfügung ist nicht aufzuheben, weil sie die Klägerin nicht in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt“, heißt es in der schriftlichen Begründung des Gerichts. Zudem habe die Gemeinde nach eigenen Angaben alle bisher beschlossenen Bauleitplanungen ohne weiteres umsetzen können, heißt es.

Biosphärenreservat Karstlandschaft-Südharz soll Unesco-Anerkennung erhalten

Für Rettig sind das jedoch keine Argumente. „Wenn die Ausweisung des Biosphärenreservates nach Unesco-Kriterien erfolgt, dann kommt hier kein Investor mehr her“, wiederholte er seine Befürchtungen mit dem Hinweis auf stärkere Restriktionen durch den Naturschutz. Eine Bewertung darüber hatte das Gericht jedoch abgelehnt, da dies nicht Gegenstand des Verfahrens war.

2014 hatte der Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossen, das Biosphärenreservat Südharz nach nationalem Recht auszuweisen. Damit hatte Sachsen-Anhalt zwar auf die ablehnende Haltung der Gemeinde Südharz gegenüber eines Unesco-Schutzgebietes reagiert. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grüne hält die Regierung daran fest, für das Biosphärenreservat Karstlandschaft-Südharz eine Unesco-Anerkennung zu beantragen.

Seit 2002 Reservatsverwaltung im Südharzer Ortsteil Roßla installiert

Seit 1992 laufen nunmehr die Bemühungen für die Errichtung eines zunächst länderübergreifenden Biosphärenreservates im Südharz. Thüringen und auch Niedersachsen verabschiedeten sich jedoch schnell aus dem ehrgeizigen Projekt.

2002 hat dann das Land Sachsen-Anhalt eine Reservatsverwaltung im Südharzer Ortsteil Roßla installiert. Die Kosten beliefen sich nach Angaben des Landesrechnungshofes in den ersten zehn Jahren auf sieben Millionen Euro. Mittlerweile wurden zehn der 30 Stellen abgebaut. In Deutschland gibt es offiziell 15 Biosphärenreservate, darunter die Flusslandschaft Mittelelbe in Sachsen-Anhalt. (mz)