Brut- und Setzzeit Mansfeld-Südharz: Leinenpflicht für Hunde

Eisleben/Hettstedt/Sangerhausen - Mit dem geliebten Vierbeiner raus in die Natur und abgeleint nach Herzenslust toben. Das ist jetzt erst mal vorbei. Denn seit dem 1. März gilt - bis einschließlich 15. Juli - wieder die Leinenpflicht für Hunde. Und das nicht ohne Grund. In diese Monate fällt die sogenannte Brut- und Setzzeit von wildlebenden Tieren. Das heißt, Rehe, Hasen oder auch Fasane und Rebhühner ziehen nun ihre Jungtiere heran. Und die sollen mit der Leinenpflicht, die im Landeswaldgesetz von Sachsen-Anhalt verankert ist, geschützt werden.
Jagdtrieb ist bei Hunden verankert
„Wir appellieren deswegen an alle Hundehalter, dem auch nachzukommen“, sagt Steffen Engelmann, Kreisjägermeister im Landkreis Mansfeld-Südharz. Ein Rehkitz beispielsweise renne nämlich nicht weg, sondern habe den Reflex, im Dickicht liegenzubleiben und sich zu verstecken. Trifft dann ein freilaufender Hund auf das Tier, sei es meist zu spät und das Unglück passiert, sagt Engelmann.
In anderen Fällen wiederum werden die Jungtiere von den Eltern getrennt, hetzt der Vierbeiner hinter Fasanen oder Rebhühnern hinterher. Denn in jedem Hund stecke eben auch ein Jagdtrieb, der dann zum Vorscheinen kommen kann.
Das weiß auch Andreas Stude, Vorstandsvorsitzender des Eisleber Tierheims „Am Sandgraben“. „Man kann als Halter nie die Hand dafür ins Feuer legen, dass der Hund nichts macht“, sagt er. Deswegen gelte für alle Tierheimhunde eine generelle Leinenpflicht bei Gassirunden, auch abseits der Verordnung aus dem Landeswaldgesetz. Zum freien Rumtoben gebe es für die Hunde eine Wiese auf dem Gelände des Tierheims. Aber auch mit seinen beiden eigenen Hunden - einem Border Collie-Münsterländer-Mix und einer Herder-Hündin - halte sich Stude an die gesetzliche Leinenpflicht. „Als Tierliebhaber sollte man so ein Verbot verstehen“, sagt er.
Für Hunde gilt ab 1. März Leinenpflicht
Ein Hund, der Wild verletzt oder gerissen hat, muss als erstes angeleint werden. Denn junge Rehe schreien wie kleine Kinder, was den Beutetrieb weiter anregt. Ist es allerdings nicht der eigene Hund, der gerissen hat, bleiben Spaziergänger besser auf Abstand. Der Hund könnte sonst denken, jemand wolle ihm seine Beute streitig machen, heißt es in der Zeitschrift „Dogs“.
Ein Hundehalter sollte sofort den Jäger des Reviers informieren. Ist dieser nicht bekannt, dann kann die Polizei angerufen werden. Rechtliche Folgen haben Hundebesitzer zu fürchten, wenn der Jäger oder ein Zeuge Anzeige erstattet. In der Regel verzichten Jäger aber darauf.
Dem Hund den Jagdtrieb vollständig abzugewöhnen, wird den meisten Besitzern nicht gelingen. Da bleibt nur ein Gegensteuern. Möglichkeiten: beim Spaziergang im Wald oder in der Feldflur immer wieder Suchspiele absolvieren oder das Heranrufen üben. Damit wird der Hund laut Experten in seinem Verhalten stark auf die Umgebung geprägt.
Das sei bei einem Großteil der Hundehalter der Fall, die sich von vornherein an die Leinenpflicht halten, weiß auch Steffen Engelmann zu berichten. Diejenigen, die von den Jägern dann doch mit ihrem freilaufenden Hund im Wald angetroffen werden, „zeigen oft Verständnis, wenn man es ihnen erklärt“, sagt der Kreisjägermeister. Wobei es auch hier schwarze Schafe gebe, die jegliche Hinweise ignorieren. Offizielle Kontrollen dürfen die Weidmänner aber nicht durchführen. „Dazu haben wir keine rechtliche Handhabe“, sagt Engelmann.
Bußgeld droht
Dennoch halten die Jäger auf ihren regelmäßigen Gängen durch Wald und Flur die Augen offen. Im schlimmsten Fall müsste man dann eine Anzeige erstatten, sagt Engelmann. Ihm selbst seien solche Fälle aber nicht bekannt oder persönlich untergekommen.
Zuständig ist generell die Untere Forstbehörde, die beim Umweltamt des Landkreises angesiedelt ist, teilt Kreissprecherin Michaela Heilek mit. Selbst könne die Behörde aber aus personellen Gründen ebenfalls keine regelmäßigen Kontrollen durchführen, sagt Heilek. Laut Landeswaldgesetz von Sachsen-Anhalt würde eine solche Ordnungswidrigkeit übrigens mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. (mz)