Sicherheit in der Planung Entwurf für den Doppelhaushalt in MSH weist Defizit auf: Worin investiert wird

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt/MZ - Mit seinem ersten Haushaltsentwurf möchte Landrat André Schröder ein Zeichen setzen. Denn erstmals seit 2009 handelt es sich hierbei um einen Doppelhaushalt für die Jahre 2022 und 2023. Damit kommt der Haushalt zwar im neuen Gewand daher, ausgeglichen wird er dennoch nicht sein. Sowohl für 2022 als auch für 2023 übersteigen die Aufwendungen die Erträge um rund 59 Millionen Euro. Damit verstößt der Haushalt - wie schon in den vergangenen Jahren - gegen das Kommunalverfassungsgesetz. Allerdings sind hierbei noch nicht die mit wichtigsten die Einnahmen des Kreises aus der Kreisumlage berücksichtigt. Diese betrugen beispielsweise in den Jahren 2020 und 2021 jeweils rund 53 Millionen Euro. Am Mittwoch ist das Papier erstmals im Kreistag von dessen Mitgliedern diskutiert worden.
Viel Geld für den Breitbandausbau in Mansfeld-Südharz eingeplant
„Wir bieten mit dem Doppelhaushalt mehr Sicherheit in der Planung für Vereine und Kommunen“, so Schröder. Zudem könne man Investitionen schneller vorbereiten. Und da will man laut Schröder klotzen und nicht kleckern. So sind für 2022 rund 9,6 Millionen Euro und für 2023 rund 15,2 Millionen Euro an Investitionen beim Thema Breitband geplant - der mit Abstand höchste Einzelposten. In Kreisstraßen will man nächstes Jahr 2,6 Millionen Euro investieren, 2023 dann 3,7. Und auch dem touristischen Leitsystem wolle man sich widmen, so Schröder. „Dafür stehen die Mittel schon glaube ich seit 2009 im Haushalt“, sagte er bereits im Vorfeld. Investitionen an Schulen in Höhe von 5,3 Millionen Euro für die beiden Jahre sollen unter anderem den Sekundarschulen in Sangerhausen und Benndorf sowie der Katharinenschule und dem Luther-Gymnasium in Eisleben zugutekommen.
In Sachen Digitalpakt sollen die Schulen kreisweit von Investitionen in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro für beide Jahre profitieren. Durch den Doppelhaushalt sei man in der Lage, im zweiten Jahr Fördermittelbescheide direkt zu versenden und Investitionen besser vorzubereiten und auch umzusetzen, so Schröder. Trotz eines „höheren Erfüllungsaufwandes“ für die Mitarbeiter der Verwaltung werde der Personalbestand in den beiden Jahren nicht erhöht. Er soll damit bei 705,3 Stellen verbleiben. „Das heißt aber nicht, dass es keine Fluktuation gibt“, so der Landrat. Viele Abgänge müssten kompensiert und neu vorgeschriebene Stellen besetzt werden.
Als ein großes Ziel für die beiden anstehenden Haushaltsjahre definiert Schröder einen „kommunalen Finanzfrieden“. Dafür soll der bereits in der Vergangenheit gültige Hebesatz der Kreisumlage bis 2024 nicht erhöht werden. „Der Landkreis sichert einen transparenten Abwägungsprozess zur Festsetzung der Kreisumlage 2022/23 auf Basis der geeinten Kriterien zu und schreibt diesen fort“, so Schröder. Man wolle auf Augenhöhe mit den Städten und Gemeinden agieren.
Umsetzungsphase für den Masterplan zum Strukturwandel
Mit dem neuen Haushaltsentwurf soll zudem signalisiert werden, dass man in Mansfeld-Südharz den Strukturwandel vorantreiben wolle. Der Masterplan für den Strukturwandel komme nun erstmalig in seine Umsetzungsphase, kündigte der CDU-Politiker an. Konkret soll der Ausbau der Straße Amsdorf - Etzdorf in 2022 mit 425.000 Euro und 2023 mit rund drei Millionen Euro begleitet werden. Für den Ersatzneubau der Brücke in Großörner stehen für beide Jahre rund drei Millionen Euro zur Verfügung. Möglich war der Doppelhaushalt unter anderem auch, da klar ist, wie hoch die Zuweisungen vom Land im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) in den kommenden beiden Jahren sein werden. Erst im Jahr 2024 soll das FAG neu verhandelt werden.
Allerdings hat ein Doppelhaushalt nicht nur Vorteile. Die Planung für das zweite Planjahr ist zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit beherrschbaren Unsicherheiten behaftet, heißt es etwa in der Beschlussvorlage zum Haushalt. Dies könne etwa Änderungen von Bundes- und Landesgesetzen betreffen. Der Aufwand für die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes sei jedoch nicht so umfangreich wie der für die Aufstellung eines ganzen Haushaltplanes, da nur die Änderungen erfasst werden müssen. Außerdem kommt es laut Verwaltung durch den Doppelhaushalt zu Veränderungen „in einem eingespielten Planungs- und Beschlussverfahren“. Ergebnisse aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre lägen noch nicht vor, „können aber bei Nachträgen berücksichtigt werden“.