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Ansturm am Bürgertelefon Corona-Pandemie in Mansfeld-Südharz: Was nach einem positiven Test zu tun ist

Nach positivem Schnelltest sofort selbst in Quarantäne gehen und einen PCR-Test machen lassen. Warum das Gesundheitsamt sich erst spät meldet.

Von Grit Pommer 19.11.2021, 17:15
Symbolfoto - Coronatest
Symbolfoto - Coronatest (Foto: imago images/ANP)

Sangerhausen/Eisleben/Hettstedt/MZ - 120 neue Ansteckungen mit Sars-CoV-2 hat das Gesundheitsamt Mansfeld-Südharz bis zum Freitagmorgen an das Robert-Koch-Institut gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz stieg auf 523,6, MSH lag damit am Freitagmorgen auf Platz 104 unter den 400 Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland.

Um das Bürgertelefon zu entlasten, an das sich sehr viele Menschen immer wieder mit den gleichen Fragen wenden, hat die Kreisverwaltung sich jetzt mit einer Übersicht an die Öffentlichkeit gewandt, in der in vereinfachter Form erklärt wird, wie sich Betroffene und Kontaktpersonen verhalten sollen.

Was tun, wenn der Schnelltest positiv ist?

Betroffene müssen umgehend einen PCR-Test machen lassen. Erst wenn auch der positiv ausfällt, hat man sich tatsächlich mit Sars-CoV-2 angesteckt. Schon nach dem positiven Schnelltest muss man aber in häusliche Quarantäne gehen, seine engen Kontaktpersonen informieren. Mit dem Hausarzt oder der Fieberambulanz in Wolferode (Telefon 03475 630 318) vereinbart man einen Termin für den Abstrich. Die Kontaktpersonen sollen mit einem Meldeformular, das man auf der Internetseite des Landkreises findet, dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Das Formular kann direkt von dort online versendet oder an [email protected] gemailt werden.

Was ist nach einem positiven Corona-Schnelltest zu tun?
Was ist nach einem positiven Corona-Schnelltest zu tun?
(Grafik: MZ /Bischof)

Was tun, wenn das Kind als Kontaktperson von der Kita abgeholt werden musste?

Betroffene müssen das Kind mit dem Meldeformular von der Kreis-Website als Kontaktperson beim Gesundheitsamt melden und in Quarantäne gehen. Das Gesundheitsamt empfiehlt dringend, gemeinsam mit den Verantwortlichen der Einrichtung zu ermitteln, wer tatsächlich engen Kontakt hatte. Es sollte möglichst nicht einfach komplette Gruppe(n) in Quarantäne geschickt werden, heißt es vom Kreis.

Was tun, wenn das Kind von der Schule als Kontaktperson nach Hause geschickt wird?

Kontaktpersonen in der Schule fallen aktuell nicht unter die Quarantäne. In betroffenen Klassen müssen sich alle Schüler sieben Tage lang täglich selbst testen und auch im Unterricht Masken tragen. Das Gesundheitsamt empfiehlt zudem, den eigenen Gesundheitszustand zu beobachten.

Wie können sich Kontakte aus Quarantäne freitesten?

Wer durchgängig keine Symptome hat, kann sich frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder nach frühestens sieben Tagen mit einem professionell durchgeführten negativen Antigen-Schnelltest in der Apotheke oder im Testzentrum freitesten.

Was ist mit geimpften oder genesenen Kontakten?

Sie müssen laut Empfehlung des Robert-Koch-Instituts nicht in Quarantäne, so lange sie symptomfrei sind. Das Gesundheitsamt empfiehlt, den eigenen Gesundheitszustand zu beobachten. Beim Symptomen sollte man sofort mit dem Hausarzt oder der Fieberambulanz einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren.

Was tun, wenn man Symptome hat?
Was tun, wenn man Symptome hat?
(Grafik: MZ/Bischof)

Wann meldet sich das Gesundheitsamt?

Das Amt beginnt einen Fall erst zu bearbeiten, wenn die schriftliche Mitteilung zum positiven Ergebnis des PCR-Tests aus dem Labor vorliegt. Wie lange das dauert, darauf habe man keinen Einfluss. Die Kontaktnachverfolgung sei sehr arbeits- und zeitintensiv und müsse gewissenhaft erfolgen, um die Infektionsketten schnell zu unterbrechen. Weil zurzeit jeden Tag sehr viele neue Fälle gemeldet würden, schaffe man es aber nicht mehr, sie auch gleich tagaktuell zu bearbeiten, heißt es aus der Kreisverwaltung. Deshalb hat der Landkreis schon am 1. November seine 4. Allgemeinverfügung zur Quarantäne erlassen. Sie legt fest, dass sich positiv getestete Personen, sobald sie das Testergebnis haben, sofort von selbst in Quarantäne begeben müssen und nicht erst abwarten dürfen, bis das Gesundheitsamt des Landkreises das anordnet. Die Behörde setze sich auf jeden Fall mit den Betroffenen in Verbindung, heißt es vom Landkreis. Gegenwärtig könne das aber eine Weile dauern. Auch die schriftlichen Quarantänebescheide könne man zurzeit nur verzögert ausstellen und zuschicken.

Auf Arbeit war jemand beim Schnelltest positiv. Was muss ich selbst tun?

Wer als enge Kontaktperson nicht vollständig geimpft oder genesen ist oder als vollständig Geimpfter/Genesener Symptome hat, muss in Quarantäne gehen und sich beim Gesundheitsamt melden. Als enger Kontakt gilt schon, wer sich mindestens 15 Minuten ohne Maske mit dem positiv Getesteten unterhalten hat.

Ich hatte beim Hausarzt einen PCR-Test. Wie weiter?

Das Ergebnis muss man direkt beim Hausarzt erfragen. Dem Gesundheitsamt werden nur alle positiven Ergebnisse automatisch weiter gemeldet. Wer negativ war, erfährt das nur auf eigene Anfrage beim Arzt, falls sich die Praxis nicht von selbst meldet.