Böller zwischen Fachwerkhäusern Böller zwischen Fachwerkhäusern: Trotz Verbot: Silvesterfeuerwerk in Stolberg gezündet

Stolberg - Stolberg ist eine der Städte in Sachsen-Anhalt, in denen wegen der vielen Fachwerkbauten in der Silvesternacht keine Raketen gezündet werden dürfen. Doch zumindest beim zurückliegenden Jahreswechsel hat es Verstöße gegeben, die nun im Nachhinein für Ärger sorgen.
Das Verbot, Pyrotechnik in Stolberg zu zünden, sagt die Stolbergerin Sonja Kirchner, sei „ein Witz“. Denn in der Silvesternacht habe die Straße Am Markt einer „Straßenblockade mit aufgebautem Geschütz“ geglichen. Blieben derartige Verstöße gegen das Verbot ungestraft, empfinde sie das als „puren Hohn“. Beispielsweise seien die Gäste im Anderswelt-Theater „fassungslos“ gewesen, sagt Kirchner.
So etwas gebe es weder in Quedlinburg noch in Wernigerode, wo ebenfalls zahlreiche Fachwerkbauten stehen. Bewusst gegen Gesetze zu verstoßen wie zu Silvester in Stolberg, das stelle eine strafbare Handlung dar.
Böller zwischen Fachwerkhäusern: Beschwerde wegen Silvesterfeuerwerk in Stolberg eingegangen
Bei der Gemeindeverwaltung Südharz, sagt die stellvertretende Bürgermeisterin Anja Wöbken, sei nach dem Jahreswechsel eine Beschwerde wegen des Silvesterfeuerwerks in Stolberg eingegangen. Allerdings stamme sie „von jemandem, der nicht ortsansässig ist“. Problematisch sei, dass kein einziger Name bekannt ist, wer konkret gegen das Verbot verstoßen habe.
Die Gemeinde Südharz habe im Vorfeld, speziell auch im Amtsblatt, mehrfach auf das Verbot hingewiesen. „Das ist nichts Neues und ein Sachverhalt, der alljährlich wiederkehrt“, so Wöbken.
Grundlage des Verbots ist das Bundes-Sprengstoffgesetz. Darin regelt der Paragraf 23: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“ Als „besonders brandempfindliche Gebäude“ gelten natürlich die Jahrhunderte alten Fachwerkhäuser, markante Gebäude wie das Rathaus, die Sankt-Martini-Kirche, das Schloss oder das Museum „Alte Münze“.
Schnell könnten die alten Holzbalken Feuer fangen, benachbarte Gebäude würden im Nu in Mitleidenschaft gezogen. Ein Brand wäre schwer zu löschen. Das Stolberger Stadtgebiet steht zudem unter Denkmalschutz.
Silvesterfeuerwerk in Stolberg: Ordnungsamt der Kreisverwaltung wurde informiert - dem Verursacher droht Bußgeld
Die Gemeinde Südharz hat das Ordnungsamt der Kreisverwaltung über die Beschwerden wegen der abgebrannten Feuerwerkskörper informiert, bestätigt Kreissprecher Uwe Gajowski. „Für die Überwachung im Zusammenhang mit dem Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Klassen II, III und IV ist der Landkreis zuständig.“ Entsprechende Vergehen könnten mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Landkreis habe über den Jahreswechsel hinweg keine Kontrollen über die Einhaltung des Sprengstoffgesetzes in Bezug auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken vorgenommen, räumt Gajowski ein. Das könnte sich allerdings zum nächsten Jahreswechsel ändern. „Kontrollen sind durchaus denkbar.“ Jedoch sei der Landkreis im Voraus auf Hinweise angewiesen, an welchen Orten eventuelle Verstöße befürchtet werden müssten, „da nur vereinzelt Kontrollen durchgeführt werden könnten“.
Die Kreisverwaltung appelliert an alle Bürger, so der Sprecher, „sich beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom gesunden Menschenverstand leiten zu lassen, um Gefahren für die eigene und die Gesundheit anderer Personen abzuwenden und Belästigungen anderer Personen auszuschließen“.
Stadt Stolberg könnte künftig eine Fläche zum Abbrennen von Feuerwerk freigeben
Vielleicht lässt sich ja auch für die Fachwerkstadt eine Lösung finden. Wie die stellvertretende Bürgermeisterin Anja Wöbken erinnert, habe es vor längerer Zeit mal ein loses Gespräch gegeben, wonach sich einige Stolberger zusammentun und gemeinsam an einem geeigneten Platz das Feuerwerk abbrennen wollten - vielleicht auf dem Bahnhofsvorplatz, wo es eine ganz andere Gefährdungslage gebe als mitten in der Stadt.
Doch damals sei nichts Konkretes beantragt oder vereinbart worden. „Falls gewünscht“, bietet Wöbken an, „könnte man eventuell in Stolberg eine Fläche freigeben.“ (mz)