Verbrechen 1992 bei Heteborn Verbrechen 1992 bei Heteborn: Bankräuber erschießen Förster im Hakel

Heteborn - Manchmal befinden sich Menschen einfach zur falschen Zeit am falschen Ort - doch die Folgen sind selten so tragisch wie für den Heteborner Revierförster Heinrich Schöndube vor 25 Jahren.
Als er sich am 6. März 1992 in das kleine Wäldchen unweit der Straße zwischen Heteborn und Kroppenstedt begab, um eine Laubholz-Schausortierung vorzubereiten, fiel ihm ein unbesetzter Pkw auf. Weil dieser unerlaubt in einer Schonung stand, notierte der pflichtbewusste Schöndube zunächst den Fahrzeugtyp und das Kennzeichen.
Einige Zeit später muss er wohl zwei sich nähernde Männer angesprochen haben, um sie auf ihr Vergehen hinzuweisen - mit fatalen Folgen. Sofort zog einer der beiden eine Pistole und gab aus kurzer Distanz zwei gezielte Schüsse auf Schöndube ab. Er starb noch am Tatort. Der 56-jährige Revierförster hinterließ seine Frau Ute sowie eine Tochter und einen Sohn, der inzwischen als Forstmann in Sachsen sogar beruflich in die Fußstapfen des Vaters getreten ist.
Von Emseloh bei Sangerhausen in den Hakel
Schon 1968 hatte der am 13. Dezember 1935 in Eisleben geborene Sohn eines Rettungssanitäters das 1.291 Hektar große Revier „Hakelwald“ im Vorharz übernommen, bekannt für sein Traubeneichen-Edelholz. Den passionierten Jäger und Naturschützer Heinrich Schöndube interessierte zugleich die Wildtierforschung, welche die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin 1956 in diesem Gebiet begann. Im selben Jahr hatte übrigens auch Schöndube erfolgreich sein Studium an der Ingenieurschule für Forstwirtschaft in Ballenstedt abgeschlossen und zunächst als Revierförster in Emseloh im damaligen Kreis Sangerhausen zu arbeiten begonnen.
Nach seinem Tod standen die Kriminalisten zunächst vor einem Rätsel. Schließlich war der Revierförster als ein geachteter und bei seinen Berufskollegen beliebter Mensch bekannt, der sich zugleich als Gemeinderat und stellvertretender Bürgermeister im Wohnort Heteborn engagierte. Ein Jagdunfall oder ein Angriff eines Kollegen wurden deshalb ausgeschlossen.
Weit über 400 Forstleute und Jäger begleiteten neben Angehörigen und Einwohnern den beliebten Forstmann auf seinem letzten Weg. Sie wählten auch einen Gedenkstein aus Harzer Granit. „Das Material entsprach seinem Charakter als standhafter und aufrechter Mensch“, erinnert sich Kollege Peter Kaschner. Ein anderer, der Gernröder Egbert Thiele, besorgte den Gedenkstein: „Er stammt aus dem Gebiet Haferfeld, unterhalb der Viktorshöhe.“ Während an der Stelle seines Todes ein schlichtes Holzkreuz an diesen feigen Mord erinnert, steht der Gedenkstein in seinem Stamm-Jagdgebiet im Hakelwald. „Bei Besuchen hat er uns diesen, seinen Lieblingsplatz immer gezeigt“, erinnert sich Kaschner.
Späteres Opfer gab entscheidenden Hinweis
Die Kriminalisten kamen ziemlich schnell auf die richtige Spur: Auch wenn das Opfer selbst keinen direkten Einfluss mehr auf die Suche nach seinem Mörder nehmen konnte, sorgte es für den entscheidenden Hinweis. Den beiden Tätern war Schöndubes gewissenhaftes Notieren entgangen, um darauf zu reagieren. In der Kleidung des Toten fand die Polizei das Notizbuch mit dem Kennzeichen und dem Kfz-Typ. Beides führte die Beamten in den Norden, wo schon 48 Stunden nach der grausamen Tat im Harz in Hamburg und Bad Segeberg die Handschellen klickten.
Bei den Festgenommenen handelte es sich um Bankräuber, die zuvor die naheliegende Sparkasse in Kroppenstedt ausgeraubt und über 100 000 Mark erbeutet hatten. Beide wollten nun das dafür verwendete rote Motorrad der Marke Honda mit Hannoveraner Kennzeichen gegen den unauffälligeren blauen Opel-Kadett tauschen. Das wurde Schöndube zum Verhängnis, der von einem der Bankräuber als missliebiger Zeuge ausgeschaltet wurde.
Lebenslange Haft für 30-Jährigen
Im Prozess am Magdeburger Landgericht wurde der 30-jährige Hauptangeklagte Maik V. am 6. Oktober 1994 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt - für Mord, schweren Raub und illegalen Waffenbesitz. Zudem befand das Gericht im gleichen Prozess den 28-jährigen Angeklagten Carsten K. des unerlaubten Waffenbesitzes und der Beihilfe zum schweren Raub für schuldig und verhängte gegen ihn eine 31-monatige Haftstrafe. Er soll unter anderem das Fluchtauto für den Überfall besorgt haben. (mz)