Versorgung in kleinen Ortsteilen Stadt Harzgerode senkt Gebühren für fliegende Händler
Stadtverwaltung will außerdem die Gastronomen unterstützen. Warum der Beschluss befristet wurde.

Harzgerode - Einstimmig. Das ging fix. Ohne ein großes Wort zu verlieren, haben die Mitglieder des Stadtrates Harzgerode die sperrig benannte „Satzung zur Verbesserung der Versorgung der Ortsteile durch ambulanten Handel sowie zur Unterstützung gastronomischer Einrichtungen“ durchgewinkt.
Was umständlich klingt, lässt sich gut auf den Punkt bringen: Fliegende Händler mit ihren Verkaufswagen werden, sofern sie in den kleineren Ortsteilen Station machen, finanziell entlastet. Und Gastronomen dürfen ihre Tische gebührenfrei auf öffentliche Flächen stellen. Die Mitglieder des Hauptausschusses hatten das in ihrer Sitzung auch schon befürwortet.
„Wir wollen Orte, in denen es keine und wenige Händler gibt, verstärkt unterstützen.“
Harzgerodes Bürgermeister Marcus Weise (CDU)
„Wir wollen Orte, in denen es keine und wenige Händler gibt, verstärkt unterstützen“, erklärt Harzgerodes Bürgermeister Marcus Weise (CDU) das Anliegen. Wie das konkret aussehen soll, beschreibt Christian Herzer, Sachgebietsleiter Ordnung:
Die bisherige Gebühr wird gestaffelt, je nachdem, wie es um die Versorgung mit Lebensmitteln im jeweiligen Ortsteil steht. In Harzgerode sei die Versorgungslage sehr gut, so Herzer, aus diesem Grund bleibe man bei den 20 Euro pro Monat und Straße, in der der Wagen anhalte.
„In die zweite Kategorie fallen Orte, in denen es noch Versorgungspunkte gibt, Königerode und Dankerode“, hier werden die Gebühren halbiert, sagt er, in allen anderen Ortsteilen sinke sie auf fünf Euro, „um Händler anzulocken“.
Interesse wiederzukommen, wenn die Gebühren reduziert würden, hätten einige signalisiert, aber „das gesprochene Wort ist eine Sache. Wir wissen noch nicht, ob es funktioniert“, so Herzer. Als die Stadt die Gebühren 2020 aufgrund der Coronalage ausgesetzt hatte, führte das ihm zufolge vorübergehend zur einer Verbesserung der Versorgung in den kleinen Orten.
Ganz auf die Gebühr verzichten will man dann aber nicht. „Wenn wir sagen, wir machen das kostenlos, dann schaden wir denjenigen, die einen Laden betreiben“, so Weise. Welche finanziellen Auswirkungen die Entscheidung hat, lässt sich noch nicht sagen.
Bisher nahm die Stadt im Schnitt 4.500 Euro jährlich durch fliegende Händler ein. Wilhelm Banse, Stadtrat und Ortsbürgermeister von Straßberg, begrüßt die neue Satzung - und überhaupt das Ansinnen. „Ich kann das nur unterstützen. Es trägt zur Belebung der Orte bei“, sagt er.
Wie Quedlinburg und Ballenstedt verzichtet auch Harzgerode auf Gebühren für Außengastronomie
Wie schon andere Städte im Landkreis, darunter Quedlinburg und Ballenstedt, will auch Harzgerode auf die Sondernutzungsgebühr für die Außengastronomie verzichten. Das sind immerhin 25 Euro pro Tisch und Jahr, die die Stadt den Gastronomen erlassen will.
Sie gehörten zu jenen, die die größten Einschränkungen gehabt hätten, begründet Herzer. Was allerdings nicht wegfällt: Der Antrag, den die Betreiber stellen müssen, wenn sie weitere Tische aufstellen wollen, sowie die Verwaltungsgebühr. Bisher waren die in dem Bereich erhobenen Sondernutzungsgebühren überschaubar: Den Angaben nach wurden jährlich 200 Euro eingenommen.
Im Hauptausschuss werden die von der Verwaltung unterbreiteten Vorschläge erstmal grundsätzlich gutgeheißen: „Es zeugt davon, dass man sich auseinandersetzt und sagt, man will entgegenkommen und helfen“, so Else Langer. Sie hinterfragt aber auch, inwieweit die Gebührenbefreiung auch auf andere ausgedehnt werden könnte:
Die jetzt beschlossenen Änderungen gelten vorerst bis Ende 2022
„Wenn der Friseur einen Tisch vor die Tür stellt, gehört das für mich dazu. Der will ja auch werben.“ Doch die Erforderlichkeit sehen Herzer und Weise (noch) nicht. Der Sachgebietsleiter glaubt, dass „der Bedarf nicht da ist“, der Wunsch habe in den vergangenen Jahren überhaupt nur ein einziges Mal bestanden.
Der Bürgermeister hat andere Bedenken: „Wenn wir sagen, wir geben das generell frei, fehlt mir da die Steuerbarkeit.“ Er sagt aber auch, dass ein Vorschlag unterbreitet werde, sollte sich ein Bedarf entwickeln.
Die jetzt beschlossenen Änderungen sollen erst mal probeweise bis Ende kommenden Jahres gelten, dann müsse die Sondernutzungssatzung ohnehin überarbeitet werden und gewonnene Erkenntnisse könnten gleich mit einfließen, so Herzer. (mz)