Tod nach Sex unter Drogen Prozess gegen Ex-Chefarzt am Ameos-Klinikum Halberstadt: Donnerstag gibt es Plädoyers hinter verschlossenen Türen

Magdeburg - Fünf CD-Roms verteilte Richter Dirk Sternberg zum Ende des Verhandlungstags am Landgericht Magdeburg am Montag an die Anwälte des angeklagten Arztes und der Nebenkläger.
Darauf gespeichert ist ein etwa 400-seitiges Dokument - die Unterlagen aus einem mittlerweile eingestellten approbationsrechtlichen Verfahren in der Oberpfalz, von dem Oberstaatsanwältin Eva Vogel erfahren hatte.
Am Donnerstag sollen die Plädoyers gehalten werden
Der Ex-Chefarzt des Ameos-Klinikums in Halberstadt musste sich ab 2011 wegen eines Delikts beim Autofahren verantworten. Um den Anwälten Gelegenheit zu geben zu entscheiden, ob die Akten in den aktuellen Prozess einfließen sollen, schließt Sternberg die Beweisaufnahme erst am nächsten Verhandlungstag, am Donnerstag. Danach werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Plädoyers vorgetragen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, zwischen September 2015 und Februar 2018 insgesamt fünf Frauen im Alter zwischen 29 und 45 Jahren heimlich und gegen ihren Willen - teilweise beim Sex - Drogen verabreicht zu haben. Unter seinen mutmaßlichen Opfern waren auch Patientinnen.
38-jährige Frau aus dem Salzlandkreis starb an Überdosis
Eine 38-jährige Frau aus dem Salzlandkreis starb in Folge einer Überdosis Kokain, die der Mann ihr beim Sex verabreicht haben soll. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft streute der Arzt den Frauen die Drogen heimlich in Getränke oder führte sie ihnen über sein Geschlechtsteil zu.
Verteidiger Jens Glaser hatte Ende Dezember einen Schriftsatz an die Strafkammer geschickt. Daher nahm Katja Jachau vom Rechtsmedizinischen Institut Halle noch einmal zu drei Videos Stellung. Der Mediziner hatte die 38-jährige, später gestorbene Frau am 20. Februar mit seinem Handy gefilmt.
Die Sequenzen hatten die Kammer schon im November beschäftigt. Jachau erklärte, ihr sei die gepresste Artikulation des Opfers aufgefallen. „Man hat gemerkt, die Satzbildung zieht sich“, schilderte sie. Die Frage, die sie gestellt habe, sei aber in sich relativ logisch gewesen: „Was hast du mir gegeben?“, habe die Frau in einem der Videos gesagt.
Sichere Todeszeichen habe Jachau in den Videos nicht erkannt. Ob sich die Frau zu Beginn der Aufnahmen im körperlichen Normalzustand befunden habe, konnte die sachverständige Zeugin mangels Vergleichsmaterials nicht beurteilen. (mz)