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Keine Zulassung Polizei stoppt 15-Jährige Ilsenburg mit elektrischem Hoverboard: Einachser nicht für öffentlichen Verkehr zugelassen

04.03.2020, 14:27
Ein Junge fährt mit einem Hoverboard auf einer Straße. Eine gesetzliche Regelung ähnlich der für Elektro-Tretroller gibt es noch nicht.
Ein Junge fährt mit einem Hoverboard auf einer Straße. Eine gesetzliche Regelung ähnlich der für Elektro-Tretroller gibt es noch nicht. dpa

Ilsenburg/Halberstadt - Polizisten haben am Mittwochmorgen in Ilsenburg eine 15-Jährige auf einem sogenannten Hoverboard gestoppt. Die Jugendliche sei mit dem einachsigen Fahrzeug mit Elektromotor auf dem kombinierten Fuß-Radweg an der Wernigeröder Straße gefahren, was verboten ist.

„Hoverboards sind vom Kraftfahrt-Bundesamt nicht für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen und dürfen ausschließlich auf Privatgrundstücken genutzt werden“, stellte Polizeisprecher Uwe Becker klar. Gegen die 15-Jährige sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Die einem Skateboard ähnlichen einachsigen Hoverboards werden von diversen Herstellern angeboten und gehen zurück auf den zweiten Teil der Science-Fiction-Trilogie „Zurück in die Zukunft“ von 1989, in dem Marty McFly (Michael J. Fox) mit einem schwebenden Hoverboard versucht, seinen Verfolgern zu entkommen.

Übrigens: Auch im Kinofilm kommt die Polizei, allerdings wird nicht der Held auf seinem Hoverboard festgenommen, sondern die Verfolger um den Schurken Biff Tannen (Thomas F. Wilson): Deren Board mit zwei Miniatur-Strahltriebwerken war bei der Verfolgung nämlich in die Glasfassade des Rathauses katapultiert worden. (mz/wsl)