Prozess gegen Ex-Zast-Wachleute Nach Prozess gegen Ex-Zast-Wachleute am Landgericht Magdeburg: Zwei Freisprüche und eine Verwarnung sind nun rechtskräftig

Halberstadt - Zwei Freisprüche und eine Verwarnung für frühere Sicherheitsleute in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Halberstadt sind rechtskräftig. Das teilte ein Gerichtssprecher in Magdeburg mit.
Am Amtsgericht Halberstadt waren zwei der Männer am 4. Februar freigesprochen worden. Ein weiterer wurde wegen Körperverletzung verwarnt. Damit verband Richterin Brit Wischwill eine Geldstrafe auf Bewährung:
Ein weiterer Wachmann wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt
Wenn sich der 44-Jährige binnen eines Jahres noch einmal etwas zuschulden kommen lasse, müsse er 15 Tagessätze à 50 Euro zahlen. Der Angeklagte hatte zugegeben, „dosierte Kampfsportbewegungen“ angewandt zu haben, um einen betrunkenen und aggressiven Asylbewerber unter Kontrolle zu bringen.
Die Richterin hatte in der Urteilsbegründung betont, das Video zeige eine Sequenz eines Gesamtgeschehens. Im Verfahren sei deutlich geworden, dass die drei Männer, die zu einem privaten Sicherheitsdienst gehörten, bei der Einlasskontrolle ihrem Auftrag nachgekommen seien.
Ihre Verantwortung sei gewesen, zu kontrollieren, wer in der Gemeinschaftsunterkunft lebe und wer nicht. Dazu hätten sie die Ausweise scannen müssen. Der betroffene Bewohner der Asylunterkunft habe dies verweigert.
Auf einen ausländerfeindlichen oder rechtsradikalen Hintergrund der Gewaltanwendung fehlte laut Staatsanwalt Thomas Rieder jeder Hinweis. Der Asylsuchende selbst konnte sich eigenen Worten zufolge nicht an den Vorfall erinnern und nahm auch keine medizinische Hilfe in Anspruch.
Zum ersten Verhandlungstag war er trotz Ladung nicht erschienen; zur Verkündung der Plädoyers und des Urteils brachten ihn Polizisten als Zeugen in den Saal. Die Sicherheitsmänner verloren ihre Jobs in der Asylunterkunft. (dpa)