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Verurteilter AfD-Kandidat auf Liste Verurteilter AfD-Kandidat auf Liste: Kreistagswahl am 26. Mai teilweise abgesagt

14.05.2019, 14:00
Wahlkabinen in einem Wahllokal.
Wahlkabinen in einem Wahllokal. Zentralbild

Anhalt-Bitterfeld - Das Landesverwaltungsamt in Halle hat die Wahl zum Kreistag von Anhalt-Bitterfeld im Wahlbereich 2 abgesagt und für den 22. September neu angesetzt. Der Wahlbereich 2 umfasst die Gebiete der Städte Aken und Südliches Anhalt sowie der Gemeinde Osternienburger Land.

Im Osternienburger Land und in Osternienburg kann am 26. Mai gar nicht gewählt werden

Komplett abgesagt sind die Gemeinderatswahlen Osternienburger Land und die Ortschaftsratswahl Osternienburg. Die Nachwahl soll ebenfalls am 22. September stattfinden.

Grund für alle drei Absagen ist die Tatsache, dass ein Bewerber infolge Richterspruchs die Wählbarkeit verloren hat.  Um welchen Kandidaten es sich handelt, wurde offiziell nicht genannt. Nach MZ-Informationen handelt es sich um den  Osternienburger AfD-Kandidaten Andy Meyer. Der 25-Jährige ist am Amtsgericht wegen einer Verfehlung im  Straßenverkehr verurteilt worden. Das Landgericht Dessau hatte eine Berufung dagegen zurückgewiesen.

Die AfD reagierte mit Verwunderung auf den Sachverhalt. Es hätten für alle Kreistagskandidaten auf der Liste der AfD im Wahlbereich 2 amtliche beurkundete Wahlbarkeitsbescheinigungen vorgelegen. Auf dieser Grundlage seien die Kandidaten aufgestellt und vom Kreiswahlleiter zugelassen worden. Gleiches gelte für die Gemeinde- und Ortschaftsratswahl im Osternienburg.

Man komme zu dem Schluss, erklärte der Anhalt-Bitterfelder AfD-Kreischef Daniel Roi, "dass falsche Bescheinigungen seitens der Gemeinde Osternienburger Land ausgestellt wurden".

AfD kritisiert Gemeinde Osternienburger Land

Nach Rücksprache mit dem betreffenden Kandidaten erklärte Roi, dass es vor Jahren eine Verurteilung aufgrund von Verfehlungen im Straßenverkehr gegeben habe. Die Strafe sei zur Bewährung ausgesetzt und sei verbüßt. Die Bewährungszeit von drei Jahren sei abgelaufen. Eine fehlende Wählbarkeit sei nicht bekannt gewesen und wurde auch durch die Gemeinde nicht festgestellt. "Dass diese nun doch nicht vorhanden sein soll und dies erst 12 Tage vor der Kommunalwahl plötzlich zur Absage von Wahlen führt, ist nicht nur schade, sondern äußerst merkwürdig." Weitere Details zu persönlichen Angelegenheiten werde man nicht veröffentlichen.

Die verlorene Wählbarkeit sei „ein offenkundiger Mangel“, so Landesverwaltungsamt und Landkreis Anhalt-Bitterfeld in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Dieser sei nicht mehr behebbar, da Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, nur bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge beseitigt werden können. Die Zulassung der Wahlvorschläge sei jedoch vor dem Bekanntwerden des Mangels erfolgt.

Kreistag Anhalt-Bitterfeld muss bis Ende September amtierend weiter arbeiten

Die Wahlabsage im Wahlbereich 2 der Kreistagswahl hat weitreichende Konsequenzen, da für den Landkreis kein endgültiges Wahlergebnis mit Mandatsverteilung festgestellt werden kann. Dies wird erst nach dem 22. September möglich sein. Bis dahin muss der jetzige Kreistag die Geschäfte weiter führen. (mz)