Landgericht verhandelt erneut Müllgebühren in Anhalt-Bitterfeld: Landgericht Dessau verhandelt erneut

Dessau - Der Rechtsstreit zwischen der Zerbster Wohnungsbaugenossenschaft „Frohe Zukunft“ (WG) und den Anhalt-Bitterfelder Kreiswerken geht in die nächste Runde.
Am 29. Juni will die Vorsitzende Richterin Kerstin Clemens entscheiden, wie es weitergeht. Das verkündete sie am Mittwoch, nachdem die Kammer für Handelssachen am Landgericht Dessau erneut in der Sache verhandelte.
Für den Entscheidungstermin am 29. Juni gibt es mehrere Optionen: Es könnte sein, dass in der Auseinandersetzung um die Höhe der Müllgebühren in Anhalt-Bitterfeld dann ein Urteil gefällt wird und der seit 2013 andauernde Prozess ein Ende findet. Es könnte aber auch sein, dass die Kammer einen Sachverständigen bestellt, um die Richtigkeit der Kalkulation nach kommunalabgabenrechtlichen Gesichtspunkten beurteilen zu lassen. Oder die Kammer befragt erneut den Zeugen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Gebühren der Kreiswerke für den strittigen Zeitraum kalkuliert hatte.
Die WG hatte ursprünglich gegen die Kreiswerke geklagt, weil sie die Höhe der Abfallentgelte für zwei ihrer Wohnblöcke anzweifelte. Der Streitwert lag bei 8.000 Euro. Mittlerweile geht es um 207 946 Euro und um alle 1.460 Wohnungen der WG in Zerbst, Steutz und Lindau.
Während der Fall für die Klägerin, die Wohnungsbaugenossenschaft, „entscheidungsreif“ sei, betonte der Vertreter der Kreiswerke, dass die Kalkulation schlüssig und die Klage deshalb abzuweisen sei. (mz/her)