Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Sicherungsverwahrung gegen Axtmörder aufgehoben
Magdeburg/dpa/dapd. - Das Landgericht Magdeburg hat am Donnerstag die gegen einen verurteilten Mörder verhängte Sicherungsverwahrung aufgehoben. Der heute 53-Jährige hatte im Oktober 1993 einen damals 75-jährigen Rentner aus Drackenstedt heimtückisch und aus Habgier mit sechs Beilhieben im Schlaf getötet.
Der Mann hatte zuvor bereits eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Mordes an der Mutter seiner Ex-Freundin verbüßt, die er im Juni 1993 erdrosselt hatte. Psychologische Gutachten bescheinigen dem Mann keinen Hang mehr zu gefährlichen Straftaten. Der Mann, der seine Taten leugnet, wird im Mai 2017 auf freien Fuß gesetzt. Dann hat er für beide Taten 19 Jahre im Gefängnis verbracht.
Zum dritten Mal nach 2008 und 2009 hatte vor dem Magdeburger Landgericht am Donnerstag der Prozess wegen des Mordes vor 19 Jahren in Drackenstedt (Börde) begonnen. Auf der Anklagebank der in Niedersachsen geborene Mann, der das Opfer (75) am 31. Oktober 1993 mit sechs Beilhieben im Schlaf getötet hat.
Dafür wurde der 53-Jährige - nach einem Freispruch im ersten Prozess - im Mai 2010 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Sicherungsverwahrung auf, zweifelte jedoch nicht an der Verurteilung wegen Mordes. Das Gericht musste nun erneut entscheiden, ob der Mann nach lebenslanger Haft weiter hinter Gitter bleiben muss.