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Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Lebenslange Haft im Prozess um Kofferraum-Leiche

10.11.2010, 13:34
Blick auf das Landgericht Magdeburg. (FOTO: DPA/ARCHIV)
Blick auf das Landgericht Magdeburg. (FOTO: DPA/ARCHIV) dpa-Zentralbild

Magdeburg/dpa. - Elf Monate nach dem gewaltsamen Tod einesMannes hat das Magdeburger Landgericht am Mittwoch einen 23-Jährigenwegen Mordes aus Heimtücke zu lebenslanger Haft verurteilt. Er istschuldig, den 27-jährigen Ex-Partner seiner Freundin getötet zuhaben, urteilte das Gericht. Die Leiche des Mannes fand die Polizeiim Kofferraum seines Autos. Er war damit auf der A14 bei Halle in dieLeitplanken gefahren.

Das Gericht schloss sich mit dem Urteil der Forderung derStaatsanwaltschaft an, erkannte aber nicht die besondere Schwere derSchuld. Die mitangeklagte Ex-Partnerin des Getöteten erhielt einezweijährige Bewährungsstrafe wegen versuchter Strafvereitelung. Die22-Jährige hatte geholfen, den Toten zu beseitigen und Spuren zuverwischen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Student derBiosystemtechnik den Mord allein begangen hat. Er sei von der Angstgetrieben worden, seine Freundin wieder an den Vater ihrer zweiKinder zu verlieren. Er habe «Tötungsfantasien» entwickelt. «Sie nahmihn nicht ernst, aber es gefiel ihr trotzdem», sagte die VorsitzendeRichterin Claudia Methling. «Er gab ihr das Gefühl, alles für sie zutun.»

Mit einem Elektroschocker lauerte der 23-Jährige nach Überzeugungdes Gerichts am Vormittag des 11. Dezember 2009 dem Opfer in dessenWohnung auf. Er habe ihn betäubt, den 55 Kilo schweren Körper in dieBadewanne gepackt und mit zwei Schnittwunden an der linken Handzunächst einen Selbstmord vorgetäuscht. Als der 27-Jährigeüberraschend erwachte, habe er ihm das Messer mit großer Wucht immerwieder in den Körper gerammt. «Um sich seines Todes sicher zu sein,durchtrennte er ihm auch die Halsschlagader», sagte Methling.

Zusammen mit seiner 22-jährigen Freundin verpackte er den Leichnamlaut Gericht anschließend in Mülltüten und Decken. Dann putzten beideakribisch die Wohnung und entschlossen sich, den toten Körper mit demAuto wegzuschaffen. Bei einem Unfall auf der Autobahn wird die Leichegefunden.

In seiner ersten Vernehmung hatte der Student die Tat zunächst alsNotwehr dargestellt. Erst im August dieses Jahres widerrief er nachacht Monaten Untersuchungshaft sein Geständnis und beschuldigte die22-Jährige. «Sie hat ihn zwar nicht getötet», sagte Methling. «Sietrifft aber eine schwere, moralische Schuld.»

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 23-Jährigen kündigte sofort nach dem Urteil an, in Revision zu gehen.