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Landgericht Landgericht: Lange Haft für Mord an Schrotthändler

Von Silvia Zöller 30.05.2002, 18:29

Halle/MZ. - Neuneinhalb Jahre Jugendstrafemuss ein 17-Jähriger aus Eisleben nach einemUrteil des Landgerichts Halle wegen Mordesund zweifachen schweren Diebstahls absitzen.Ein 15-jähriger Mittäter, ebenfalls aus Eisleben,wurde zu einer Jugendstrafe von sieben Jahrenverurteilt.

Beide, so das Ergebnis der nicht-öffentlichenVerhandlung vor der Jugendkammer, haben imSeptember vorigen Jahres mit kaum vorstellbarerBrutalität einen 45-jährigen Schrotthändlerin einer leerstehenden Gaststätte erschlagen.Motiv: Das Opfer wollte anzeigen, dass diebeiden zusammen mit einem dritten zwei Mopedsgestohlen hatten. Beide Jugendlichen standendamals unter Bewährung und hatten Angst voreiner Gefängnisstrafe.

Während der 17-Jährige mit einem Zimmermannshammerauf den Kopf des stark betrunkenen und wehrlosenOpfers geschlagen hat, hat der 15-Jährigemit Fliesen auf den stark blutenden Mann geworfen.Ob er oder beide Angeklagten auch mit einerEisenstange auf den Mann eingeprügelt haben,konnte nicht mit letzter Gewissheit geklärtwerden. Die Obduktion hatte ergeben, dassdas Opfer 26 schwerste Verletzungen am Kopfhatte.

Ein weiterer, erst 14 Jahre alter Mittäterwurde wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einerpsychischen Störung vom Vorwurf der Beihilfezum Mord freigesprochen. GerichtsvorsitzendeAlmut Reuter mahnte ihn jedoch, seine Defizitezu beseitigen: "Dazu sind sie auch der Gesellschaftgegenüber verpflichtet." Der gleiche Appellging auch an den Haupttäter, über den einpsychiatrischer Gutachter die Sorge geäußerthatte, er könne eine solche Tat wiederholen.Betroffen zeigte sich die Vorsitzende Richterinvom Verhalten des 15-jährigen Mittäters: "Amnächsten Tag ging er nochmals zum Tatort,sah sich die Leiche an und beseitigte Spuren.Es ist erschreckend, dass jemand in diesemAlter soviel Rohheit und Mitleidlosigkeithat."

Das Verfahren gegen einen vierten mutmaßlichbeteiligten Schüler (15) trennte das Gerichtgestern überraschend wegen der Klärung einerRechtsfrage ab.