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Kinderpornografie Kinderpornografie: Staatsanwalt Vogt werden Fehler angelastet

Von HENDRIK KRANERT-RYDZY UND KAI GAUSELMANN 13.01.2012, 10:52
Dem einstigen Leiter der Zentralen Ermittlungsstelle gegen Kinderpornografie, Peter Vogt, werden Verfahrensfehler vorgeworfen. (FOTO: ARCHIV/GÜNTER BAUER)
Dem einstigen Leiter der Zentralen Ermittlungsstelle gegen Kinderpornografie, Peter Vogt, werden Verfahrensfehler vorgeworfen. (FOTO: ARCHIV/GÜNTER BAUER) CARDO

Magdeburg/MZ. - Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalts wird ein Disziplinarverfahren gegen den halleschen Staatsanwalt Peter Vogt einleiten. Das teilte Justizministerin Angela Kolb (SPD) am Freitag vor dem Rechtsausschuss des Landtags mit. Dem einstigen Leiter der Zentralen Ermittlungsstelle gegen Kinderpornografie werden Fehler bei der Verfolgung eines Verfahrens wegen Kindesmissbrauchs vorgeworfen.

Prozess wegen Kinderpornografie

Vogt hat es nach bisherigen Erkenntnissen versäumt, ein Verfahren gegen den mutmaßlichen Pädophilen Kurt B. aus Magdeburg zur Anklage zu bringen. Der 63-Jährige soll nicht nur Kinderpornografie besessen, sondern auch im Juli 2009 seinen Enkel missbraucht haben. Die Tat gestand er bei der anschließenden Vernehmung. Wegen einer Bypass-Operation kam er jedoch nicht in Untersuchungshaft. Hier unterlief Vogt offenbar der erste Fehler: Er soll es versäumt haben, nach Genesung des Mannes einen erneuten Antrag auf Prüfung der Hafttauglichkeit und einen Haftbefehl zu stellen. Im April 2010 waren die Ermittlungen im Fall abgeschlossen, doch zur Anklage kam es nicht. Die Fälle wegen Kinderpornografie und Missbrauch blieben bei Vogt 14 Monate auf dem Schreibtisch liegen. Bewegung in die Sache kam erst, als ein Anwalt der Nebenklage eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte. In Haft kam Kurt B. jedoch auch dann nicht. Laut Staatsanwaltschaft Magdeburg soll er sich in fünf weiteren Fällen im August und September vorigen Jahres an Kindern vergangen haben.

Das Justizministerium hatte zunächst ein Disziplinarverfahren gegen den bundesweit bekannten Kinderporno-Fahnder Vogt abgelehnt. Auch die Naumburger Generalstaatsanwaltschaft sah dazu nach MZ-Informationen keinen Anlass. Jetzt erklärt Justizstaatssekretär Eberhard Schmidt-Elsaeßer (SPD) den Sinneswandel mit der erneuten Prüfung der gesamten Vorgänge: "Wir haben uns alle Akten kommen lassen und festgestellt, dass Vogt nicht nur einen, sondern mehrere Fehler beging." Das Fehlverhalten des Oberstaatsanwalts habe solche Ausmaße, "dass wir den Anfangsverdacht für ein Disziplinarverfahren gegeben sehen". Zudem hätte Vogt mehrfach die Gelegenheit gehabt, dem Verfahrensverlauf eine andere Wendung zu geben. "Jeder einzelne Fehler war für sich korrigierbar", so Schmidt-Elsaeßer. Das Ministerium will das Disziplinarverfahren der Generalstaatsanwaltschaft überlassen.

Verweis als Strafe?

In Justizkreisen heißt es, die Entscheidung sei als Indiz zu werten, dass das Ministerium vor allem wegen der öffentlichen Debatte um den Fall aktiv geworden ist. Sie wolle dem Ermittler aber aufgrund seiner langjährigen Verdienste und der massiven Arbeitsüberlastung nicht ernsthaft an den Karren fahren. Vogt dürfte so wohl mit einem Verweis davon kommen.