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Kinderbetreuung Kinderbetreuung: Streit um neues Gesetz geht weiter

02.04.2003, 13:52

Magdeburg/dpa. - In Sachsen-Anhalt geht der Streit um das vor knapp vier Wochen in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz weiter. Die PDS warf Sozialminister Gerry Kley (FDP) im Zusammenhang mit dem seit kurzem geltenden neuen Gesetz zur Kinderbetreuung «platten Aktionismus» vor. CDU und FDP verteidigten das Gesetz und die Informationsangebote dazu.

Zwar wolle der Minister eine Info-Tour starten, um Erfahrungen über die neuen Regelungen auszutauschen, sagte die PDS- Landtagsabgeordnete Eva von Angern am Mittwoch in Magdeburg. Die dringend notwendigen Ausführungsbestimmungen und Verordnungen werde es aber nicht geben, kritisierte sie. So herrsche weiter Unklarheit, wie das neue Gesetz anzuwenden sei.

Als haltlos bezeichnete die familienpolitische Sprecherin der FDP, Silke Seifert, die Vorwürfe der PDS. Die Eingewöhnungsphase bei der Einführung des Gesetzes werde von einer Vielzahl von Informationsangeboten begleitet. Das sei kein Aktionismus. Das neue Kinderförderungsgesetz lasse den Kommunen und freien Trägern der Kinderbetreuung viele Freiheiten in der Umsetzung. Deshalb gebe es vor allem bei der Feststellung des Betreuungsbedarfs «keine steifen Reglementierungen von oben».

Nach Ansicht des kinder- und jugendpolitischen Sprechers der CDU, Markus Kurze, seien viele Probleme «hausgemacht». Es gebe Kommunen und freie Träger, die das neue Gesetz beispielhaft umsetzten. Sie nutzen die gegebenen Spielräume. Der Sozialminister sei zu Gesprächen über Fragen zu dem neuen Gesetz jederzeit bereit. Das habe mit Aktionismus nichts zu tun, sondern sei ein Werben um Verständnis für eine Sparpolitik, die unumgänglich sei.

   Nach dem seit dem 8. März geltenden Gesetz haben nicht erwerbstätige Eltern für ihre Kinder nur noch einen Rechtsanspruch auf fünf Stunden Betreuung am Tag. Für Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind, gilt weiter ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Unklar ist zum Beispiel die Frage, ob Teilzeitbeschäftigte auch als berufstätig gelten. Eine Initiative strebt ein Volksbegehren gegen das Gesetz an.