Kind bei Raser-Unfall getötet Kind bei Raser-Unfall getötet: Fahrer nach tödlichem Autorennen in Dresden vor Gericht

Dresden - Ali wurde nur sechs Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft Dresden ist überzeugt, dass der Junge vor fünfeinhalb Monaten in Sachsens Landeshauptstadt Opfer eines illegalen Autorennens wurde. Dazu sollen sich die beiden Angeklagten am Abend des 22. August 2020 verabredet haben, wie Oberstaatsanwalt Jens Hertel zum Prozessauftakt am Mittwoch im Dresdner Landgericht sagte.
Die Männer sind wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge angeklagt. Bei einem 32-Jährigen, der in Untersuchungshaft ist, geht es auch um fahrlässige Tötung, bei einem 24-Jährigen auch um Gefahr für Leib und Leben. Die Angeklagten, ein Bauhelfer und ein Kurierfahrer, äußerten sich weder zu den Vorwürfen noch zu ihren persönlichen Verhältnissen.
Die Männer seien mit überhöhter Geschwindigkeit auf der vierspurigen Straße Richtung Innenstadt gerast und vor dem Aufprall „nebeneinander und nahezu gleichauf“ gewesen, verlas Hertel mit der Anklage. Der Ältere habe „mit mindestens Tempo 75“ den Jungen erfasst, der zusammen mit einem anderen Kind auf dem Heimweg vom Supermarkt war. Der Junge sei gut 20 Meter durch die Luft und gegen die Scheibe eines Wartehäuschens geschleudert worden. Das schwer verletzte Kind aus Syrien starb an der Unfallstelle. „Das wäre bei den erlaubten 50 km/h vermeidbar gewesen“, so der Oberstaatsanwalt.
Anwalt widerspricht Vorwurf des illegalen Autorennens
Anders als in ähnlichen Fällen wird den beiden Männern aus Syrien nicht auch Mord vorgeworfen. Die Ermittlungen hätten nicht ergeben, dass sie den Tod von Menschen zumindest billigend in Kauf nahmen, erklärte ein Gerichtssprecher. Oberstaatsanwalt Hertel stellte allerdings fest: „Es muss den Fahrern klar gewesen sein, dass sie mit dem hohen Tempo gerade im Bereich einer Haltstelle oder eines Fußgängerüberwegs bewusst gefährdeten.“
Strafverteidiger Michael Sturm widersprach dem Vorwurf des illegalen Autorennens. Die Angeklagten seien nicht neben- sondern in einem Abstand von 40 bis 70 Metern hintereinander gefahren, sagte der Anwalt. Er sprach von falschen Zeugenangaben „aus einer niederen Gesinnung“ - möglicherweise weil die Angeklagten Flüchtlinge seien.
Am Nachmittag will die Große Strafkammer erste Zeugen befragen, darunter die Mutter des Jungen. (dpa)