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Kassenzahnärztlichen Vereinigung Kassenzahnärztlichen Vereinigung: Fall des angeklagten Zahnarztes ist Einzelfall

02.05.2013, 12:32

Stendal/magdeburg/dpa. - Prozesse gegen Zahnärzte wegen Körperverletzung sind nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) in Sachsen-Anhalt Einzelfälle. „Das kommt ganz, ganz selten vor“, sagte deren Justiziar Torsten Jahnel am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa in Magdeburg. Ein ähnlicher Fall liege schon rund zehn Jahre zurück.

Nach Angaben der KZV handelt es sich bei dem 42 Jahre alten Zahnarzt, der seit Donnerstag am Landgericht in Stendal auf der Anklagebank sitzt, um den Mediziner, der Anfang der Woche bereits das Verwaltungsgericht Magdeburg beschäftigte. Dieses Gericht hatte dem Mann die Approbation, also die Ausübung des Berufs, entzogen. Bei diesem Rechtsstreit war es darum gegangen, dass er einem Patienten ohne ausreichenden Befund und Einwilligung 20 Zähne gezogen haben soll.

Die KZV habe dem Mann zudem die Zulassung, wonach er gesetzlich Versicherte behandeln darf, bereits entzogen, sagte Jahnel weiter. Hierüber gebe es aber noch einen Streit vor dem Sozialgericht.

Zu den konkreten Fällen äußerte er sich nicht. Grundsätzlich gelte aber: „Entscheidend ist, dass der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt ist“, sagte Jahnel. „Er muss immer wissen, was mit ihm passiert.“ Für die Ärzte gebe es viele Fortbildungen, gegen kriminelle Energie sei man aber machtlos.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Sachsen-Anhalt habe auch ein Zweitmeinungsmodell etabliert. Darüber könnten Patienten kostenlos eine weitere Meinung einholen, wenn sie mit einem Heil- und Kostenplan nicht einverstanden seien. „Das wird relativ häufig genutzt“, sagte Jahnel.