Kampfhunde Kampfhunde: Besitzer müssen Tiere noch nicht markieren
Magdeburg/dpa. - Besitzer gefährlicher Hunde müssen ihre Tierein Sachsen-Anhalt bis zu einem endgültigen Gerichtsentscheid über dieso genannte Kampfhundeverordnung vorerst nicht per Mikrochipkennzeichnen und unfruchtbar machen lassen. DasOberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt setzte diesen Teil derVerordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vorläufig außerVollzug, teilte das OVG am Dienstag zu einem am Vortag ergangenenBeschluss mit. Hingegen bleiben die anderen Teile der Verordnungvorerst in Kraft.
Nach der im März 2002 vom Innenministerium erlassenenGefahrenabwehrverordnung dürfen Hunde der Rassen AmericanStaffordshire Terier, American Pitbull Terrier, StaffordshireBullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen in Sachsen-Anhaltnicht mehr gehalten, gehandelt und gezüchtet werden. Hunde, diebereits beim Inkrafttreten der Verordnung gehalten wurden, sollenunverzüglich gekennzeichnet und unfruchtbar gemacht werden. Außerdemdürfen die betreffenden Rassen in der Öffentlichkeit nur noch an derLeine und mit Maulkorb geführt werden.
Gegen die Verordnung haben Halter eines zwei Jahre alten AmericanStaffordshire Terriers Klage eingereicht und bis zur Entscheidungbeantragt, die Verordnung vorläufig außer Vollzug zu setzten, teiltedas OVG mit. Die Hundebesitzer begründeten den so genanntenNormenkontrollantrag unter anderem damit, dass die Auswahl der vierRassen willkürlich ist. Ferner meinen sie, auf Grund menschlichenFehlverhaltens gebe es in allen Rasse- und Mischlingsformengefährliche Hunde. Deshalb seien die Beschränkungen bei Haltung undZüchtung der vier Rassen unverhältnismäßig.
Das Oberverwaltungsgericht lehnte den Antrag, die Verordnungvorläufig außer Vollzug zu setzen «im Wesentlichen» ab. DieAntragsteller müssten es hinnehmen, sich bis zum Gerichtsentscheid andie Bestimmungen der Verordnung zu halten, hieß es. Es überwiege dasInteresse der Allgemeinheit am Schutz vor gefährlichen Hunden.Ausgenommen wurden nur die Kennzeichnung und das Unfruchtbarmachen,weil damit Tatsachen geschaffen werden, die nur mitunverhältnismäßigem Aufwand oder gar nicht mehr rückgängig gemachtwerden können.