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Justiz Justiz: Verein berichtet über Nachteile für Schöffen

Von Annett Gehler 03.01.2010, 15:05

Greußen/dpa. - «Es häufen sich die Fälle, in denen Schöffen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt über Schwierigkeiten mit ihrem Arbeitgeber berichten», sagte der Vorsitzende der Vereinigung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Mitteldeutschland, Andreas Höhne. Vor allem öffentliche Verwaltungen übten Druck aus. Von Gleitzeitbeschäftigten werde etwa verlangt, die bei Gericht verbrachte Zeit nachzuarbeiten. In den dreiLändern gibt es den Angaben zufolge etwa 8500 ehrenamtliche Richter.

In fünf Prozent der Fälle versuchten Arbeitgeber sogar, ihren alsSchöffen tätigen Mitarbeitern unter einem Vorwand zu kündigen. Dassden ehrenamtlichen Richtern derartige Schwierigkeiten bereitetwerden, sei ein unhaltbarer Zustand, kritisierte Höhne. «DieEhrenamtlichen sind nicht nur Dekoration am Richtertisch, sondernsorgen dafür, dass die Urteile tatsächlich im Namen des Volkesergehen.»

Derzeit melde sich das Gros noch freiwillig für das Schöffenamt.Etwa zehn Prozent müssten allerdings bereits über einAuslosungsverfahren verpflichtet werden. Der Verband mit Sitz imthüringischen Greußen (Kyffhäuserkreis) rechnet damit, dass dieserAnteil weiter steigt. «Es wird zur nächsten Schöffenwahl im Jahr 2013wesentlich weniger Bewerbungen geben.»

Arbeitgeber seien nicht immer froh darüber, wenn ihreBeschäftigten sich als Schöffen engagierten. Oftmals würden diese biszu 20 Tage im Jahr bei Gericht verbringen. «Zwar wird derArbeitsausfall bezahlt, dennoch bekommen gerade kleineren FirmenProbleme mit ihrer Personalplanung, wenn sie den Betreffenden dannfür längere Zeit freistellen müssen», zeigte Höhne Verständnis.Inakzeptabel sei jedoch, wenn öffentliche Angestellte in Gleitzeitihre bei Gericht verbrachten Stunden nicht angerechnet bekämen.

«Dieser Praxis hat das Bundesarbeitsgericht noch Vorschubgeleistet», erklärte der Vorsitzende. Der Sechste Senat urteilte imJanuar 2009, dass öffentliche Arbeitgeber von ihren Mitarbeiternverlangen dürfen, eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter soweitwie möglich außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen.Gleitzeitbeschäftigte könnten dafür nicht unbedingt eineZeitgutschrift auf ihrem Arbeitszeitkonto verlangen. Nach Ansicht desobersten deutschen Arbeitsgerichtes ist es in erster Linie Aufgabedes Staates, den ehrenamtlichen Richtern eine angemessene, ihreUnabhängigkeit sichernde Entschädigung zu gewähren.

«Das Bundesarbeitsgericht hat den Schöffen damit einen Bärendiensterwiesen», monierte Höhne. Machten solche Fälle - in denen öffentlichBedienstete die Arbeitszeit nachholen müssten - weiter Schule, würdensich irgendwann nur noch Rentner und Arbeitslose für das Schöffenamtfinden. «Der Gesetzgeber ist hier in der Pflicht und muss diesemTreiben ein Ende setzen.»