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Hoheitszeichen von Sachsen-Anhalt Hoheitszeichen von Sachsen-Anhalt: Ein Bundesland, zwei Flaggen

Von Andreas Braun 17.07.2015, 16:44

Bernburg - Für Olaf Böhlk würde ein Traum in Erfüllung gehen. Der Bernburger setzt derzeit alle Hebel in Bewegung, um ein ungewöhnliches Ziel zu erreichen. Er möchte endlich die Landesdienstflagge über dem Bernburger Schloss wehen sehen. Und das dauerhaft. Damit, so sagt er, würde die Bedeutung des Schlosses aufgewertet. Dem Gebäude würde einfach ein höherer Stellenwert beigemessen - landesweit.

Bislang ist das Hissen der Landesdienstflagge nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Im Fall des Bernburger Schlosses sind diese nicht erfüllt. Das hat sehr viel damit zu tun, dass Flagge längst nicht gleich Flagge ist - auch wenn sie sich kaum unterscheiden.

Gelb und Schwarz

Dass grundsätzlich eine Flagge das Schloss ziert, ist dabei nicht das Problem, denn die Landesflagge kann von jedermann aufgezogen werden. Sie besteht aus zwei Längsstreifen in den Landesfarben Gelb und Schwarz. Anders allerdings verhält es sich mit der Landesdienstflagge. Auch sie ist gelb und schwarz, trägt aber zusätzlich das Landeswappen. Die Flagge mit Wappen darf derzeit ausschließlich von Hoheitsträgern genutzt werden. Die Beflaggung von Dienstgebäuden soll somit je nach Anlass eine staatliche Würdigung bedeuten. Eine wehende Landesdienstflagge - etwa im Kleingarten oder über dem Bernburger Schloss - ist verboten.

Für den 43-jährigen Olaf Böhlk macht diese Regelung keinen Sinn. „Es ist doch sinnvoller, wenn die Flagge mit dem Wappen auch auf wichtigen Gebäuden gehisst werden darf. Ich finde, dass ebenso Privatleute die Landesdienstflagge zeigen dürfen. Das ist doch ein Beweis, dass man sich mit dem Land identifiziert.“

Derzeit droht allerdings ein Ordnungsgeld. „Das kann doch nicht sein“, sagt der Bernburger. Um seinem Anliegen näher zu kommen, hat Böhlk auf der Plattform „openPetition“ eine Online-Petition ins Leben gerufen. Die Aktion läuft seit einigen Tagen und hatte bis Freitagmittag 105 Unterzeichner. 11.000 Unterschriften sind angepeilt.

Gerichtet ist die Petition direkt an den Ministerpräsidenten. „Schenken Sie Ihren Landsleuten die Sachen-Anhalt-Flagge“ lautet der Titel. Abgeneigt scheint Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) wohl nicht, denn aus Magdeburg gab es für den Bernburger schon positive Signale. „Im Land existieren Überlegungen, die Vorschriften für die Beflaggung zu ändern“, sagt Böhlk.

Wie das Innenministerium auf MZ-Anfrage mitteilte, gebe es einen Trend, sich von der Trennung zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge zu verabschieden. Einige Bundesländer hätten die Unterscheidung bereits aufgehoben. Auch in Sachsen-Anhalt gebe es Überlegungen, die Unterscheidung zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge aufzugeben, sagt Nancy Eggeling, stellvertretende Pressesprecherin des Innenministerium. Die Landesdienstflagge - also die mit dem Wappen - würde in diesem Fall zur Landesflagge werden. Allerdings geht das nicht einfach so, Ordnung muss schließlich sein. Der Landtag müsste das Hoheitszeichengesetz ändern, erklärt Nancy Eggeling.

Über dem Schloss

Bernburgs Oberbürgermeister Henry Schütze (parteilos) würde das jedenfalls begrüßen. Zum einen zeige es, dass sich etwas ändern kann, wenn Bürger wie Olaf Böhlk sich für etwas einsetzen. Zum anderen denkt Schütze nicht ganz uneigennützig an ein wenig Werbung für Bernburg. Darf die Landesdienstflagge legal auf dem Schloss gehisst werden, würde der Landtag schließlich auch die landesweite Bedeutung des Schlosses hervorheben. (mz)