Hochwasserschutz Hochwasserschutz: Elbe-Länder und Bund über Staatsvertrag einig
Magdeburg/dpa. - Nach längeren Verhandlungen einigten sich dieBeteiligten auf den Text für einen Staatsvertrag, der die Flutung von Poldern an Elbe und Havel regelt. Nach Bestätigung durch dieKabinette beziehungsweise Landtage könne die Vereinbarung imkommenden Jahr unterzeichnet werden, teilte Sachsen-AnhaltsUmweltministerium am Mittwoch in Magdeburg mit. Laut Vertrag sollenkünftig alle vier Länder und der Bund gemeinsam entscheiden, ob imHochwasserfall Wehre geöffnet und landwirtschaftlich genutzte Flächenüberflutet werden, um flussabwärts gelegene Regionen zu entlasten.
In der Region Havelberg, wo die Havel in die Elbe fließt, gibt esauf beiden Seiten der Landesgrenze von Sachsen-Anhalt und Brandenburgsolche Fluträume. Bei der Jahrhundertflut 2002 waren diese Poldergeflutet worden, um Druck von den Deichen zu nehmen. BeimFrühjahrshochwasser 2006 erfolgte dies nicht, weshalb es Kritik ausNiedersachsen gegeben hatte.
Umstritten bei den Flutungen ist nicht zuletzt die Frage, wer dieKosten trägt, etwa zur Entschädigung der Landwirte oder für dieReparatur unterspülter Straßen. Laut neuem Staatsvertrag, der einebisher bestehende Vereinbarung zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt ablöst, sollen diese Kosten künftig von den vier Elbe-Anrainer-Ländern gemeinsam getragen werden. Sollten sich die Ländernicht auf die Höhe und den Verteilerschlüssel einigen, soll eineSchiedsstelle verbindliche Festlegungen treffen.
Sachsen - ebenfalls Elbe-Anrainer - ist bei dem Staatsvertragnicht mit im Boot, weil es dort solche Polder derzeit nicht gibt undder Freistaat nicht von der Flutung bestehender Polder profitiert.