Hintergrund Hintergrund: Das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen-Anhalt
Halle/dpa. - BeiVerstößen gegen das Rauchverbot kann seit dem 1. Juli 2008 einBußgeld von bis zu 1000 Euro verhängt werden. Ende Juli 2008 hattedas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Rauchverbot in Kneipen,die keinen Extra-Raucherraum einrichten können, gekippt. Dem warSachsen-Anhalts Verfassungsgericht im August 2008 mit einervorläufigen Entscheidung gefolgt.
Am 22. Oktober hoben die Richter in Dessau-Roßlau das Rauchverbotin Ein-Raum-Kneipen und Diskotheken endgültig auf - mit der Maßgabean das Land, bis Ende 2009 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen.Rauchen ist in Eckkneipen und Discos in Sachsen-Anhalt derzeit nurunter Auflagen zulässig. So darf in Diskotheken nur geraucht werden,wenn Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren keinen Zutritt haben undRaucherräume eingerichtet werden, in denen nicht getanzt wird. InEin-Raum-Kneipen ist Rauchen dann erlaubt, wenn sie höchstes 75Quadratmeter groß sind, keine Jugendlichen einlassen und als Raucher-Gaststätte gekennzeichnet sind. In Restaurants und Kneipen muss esabgeschlossene Bereiche für Raucher und Nichtraucher geben.