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Handel Handel: Böhmer gegen Advents-Sonderregelung zur Ladenöffnung

03.11.2006, 15:47

Magdeburg/dpa. - «So etwas schafft nicht wirklich Rechtssicherheit»,sagte er am Freitag der dpa in Magdeburg. «Ich würde das nichtempfehlen.» Aus Sicht des Regierungschefs sollte es bei dem vorwenigen Tagen zwischen CDU und SPD gefundenen Kompromiss bleiben.Danach dürfen diejenigen Geschäfte an Adventssonntagen öffnen, dieihr Kontingent von maximal vier Sonntagsöffnungen in diesem Jahr nochnicht ausgeschöpft haben. Alles andere könne die Öffentlichkeit kaumnoch nachvollziehen, meinte Böhmer.

Die FDP forderte hingegen eine Sonderregelung, weil viele Kommunenwie Magdeburg und Halle dieses Kontingent schon verbraucht haben.Andernfalls verbaue die Koalition dem Handel das Weihnachtsgeschäft,weil zum Bespiel die Menschen im Großraum Halle an denAdventsonntagen in Leipzig einkaufen gingen, sagte FDP-FraktionschefKarl-Heinz Paqué. Für eine Sonderregelung hatte sich am Vortagbereits der CDU-Wirtschaftspolitiker Detlef Gürth stark gemacht, dieSPD lehnte den Vorstoß jedoch kategorisch ab.

Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) verlangte einelandeseinheitliche Regelung, die niemanden benachteilige. «Es kannnicht sein, dass Städte, die die bisherigen gesetzlichenMöglichkeiten bereits ausgeschöpft haben, ihre Geschäfte an denDezember-Sonntagen geschlossen halten müssen, während andere Städtezum Advents-Shopping laden», sagte er.

Die Linkspartei kritisierte die Diskussionen als «Farce». «DieLinkspartei hält die Vorgehensweise von Landesregierung und Koalitionbei diesem Gesetzgebungsverfahren für verantwortungslos wenn nichtgar skandalös», sagte die Abgeordnete Edelgard Rogée, die auchFunktionärin bei der Gewerkschaft ver.di ist. Das neue Gesetz seiunsozial und wirtschaftspolitischer Unsinn.

Das neue Ladenschlussgesetz soll in zwei Wochen vom Landtagverabschiedet werden und umgehend in Kraft treten. Von montags bisfreitags sollen die Geschäfte rund um die Uhr öffnen können, anSamstagen bis 20 Uhr. Außerdem sollen die Läden an maximal vierSonntagen im Jahr öffnen dürfen.