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Haftstrafen für Entführer Haftstrafen für Entführer: 18-Jähriger musste sich eigenes Grab schaufeln

15.07.2014, 19:03
Das Landgericht Erfurt
Das Landgericht Erfurt dpa Lizenz

Erfurt - Erst wurde ein junger Mann entführt und ausgeraubt, dann musste er zum Schein sein eigenes Grab schaufeln. Wegen Erpressung, Nötigung und Freiheitsberaubung hat das Landgericht Erfurt am Dienstagabend drei von vier Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt. Ein 41 Jahre alter Mann muss für drei Jahre ins Gefängnis. Gegen seinen 20-jährigen Sohn und einen 40 Jahre alten Mitangeklagten verhängte die Kammer einjährige Bewährungsstrafen. Das Verfahren gegen eine 21-Jährige wurde gegen eine Auflage von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.

Zum Hauptbahnhof gelockt und entführt

Die vier hatten ihr erst 18 Jahre altes Opfer laut Anklage im Oktober 2013 zum Hauptbahnhof gelockt und in einem Auto verschleppt. Zunächst nahmen sie 200 Euro sowie das Handy an sich. An einem Feldweg zwangen sie den Mann dann unter Schlägen, mit einem Spaten ein Loch in den Boden zu graben. Schließlich forderten sie den Gepeinigten auf, weitere 800 Euro zu zahlen und fuhren in dessen Wohnung. Dort nahmen sie auch seinen Laptop an sich.

Dass der 18-Jährige wirklich Angst gehabt habe, „kann man völlig nachvollziehen“, sagte der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel. Schließlich sei das Opfer ein Bekannter eines der Angeklagten gewesen. Schon mit Bauchschmerzen sei der Jugendliche im Auto mitgefahren und habe „Blut geschwitzt“.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen und eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren gefordert. Vom Vorwurf des erpresserischen Menschenraubes sprach das Gericht den 41-Jährigen frei. Es sei nicht zweifelsfrei widerlegbar gewesen, ob nicht doch eine Forderung gegen das Opfer aus alten Zeiten bestanden habe. Die Verteidigung hatte auf Freispruch sowie niedrigere Bewährungs- und Haftstrafen plädiert.

Das Urteil gegen den 40 und 41-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Für den 21-Jährigen verzichteten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf weitere Rechtsmittel. (dpa)